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11.04.19 –
- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Dass es für das Künstlerhaus Wiepersdorf jetzt endlich wieder eine Perspektive gibt, ist schon ganz besonders erfreulich. Es ist das einzige Künstlerhaus in Brandenburg. Von den 40 Künstlerhäusern in Deutschland insgesamt befinden sich nur sieben in Ostdeutschland. Und Wiepersdorf als „authentischer Ort“, als ehemaliger Wohnsitz des Dichterpaares Achim und Bettina von Arnim nimmt unter ihnen eine Sonderstellung ein. Erfreulich ist auch, dass es mit dem letzten Doppelhaushalt gelungen ist, zumindest für die nächsten zwei Jahre eine Finanzierung zu sichern. Wollen wir hoffen, dass das auch für die Zukunft gelingt! Denn so ganz abgesichert ist das Vorhaben noch nicht, einige Fragen bleiben offen: Erstens: Das Errichtungsgesetz sieht für die Person des „Vorstands“, als der oder des geschäftsführenden Direktors/-in eine herausragende Position vor. Wer wird dieses Amt bekleiden? Wird es eine Ausschreibung geben oder plant das Ministerium eine Ernennung nach eigenem Gusto? Zweitens: Dem Stiftungsrat obliegt der Betrieb zur Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie die Pflege von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie die Bewahrung der kulturellen Tradition als Künstlerhaus und historischem Ort der Epoche der Romantik. Aber: Von den Vertreter*innen des MWFK mal abgesehen ist im Stiftungsrat niemand inhaltlich vom Fach! Drittens: Meines Wissens gibt es noch kein Konzept für das Künstlerhaus. Wie kommen wir eigentlich dazu? Und was passiert mit dem Museum? Es ist zwar im Gesetzentwurf erwähnt, aber welche Rolle soll es künftig spielen? Viertens: Das Gebäude gehört der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Wird die neue Kulturstiftung mit der DSD einen Pachtvertrag abschließen? Wer wird sich um die Instandhaltung der Gebäude kümmern? Und fünftens: 2005 wurde bei der Vertragsschließung mit der DSD der sogenannte „Land-Brandenburg-Fonds“ in Höhe von 7,64 Mio € der DSD treuhänderisch übergeben, mit der vertraglichen Auflage, den Fonds „ungeschmälert zu erhalten“ und dessen Erträge „ausschließlich für die denkmalgerechte Bewahrung und die kulturelle Nutzung“, also den Betrieb als Künstlerhaus, zu verwenden. Die kulturelle Nutzung hat die DSD bereits eingestellt. Wo ist das Geld und was passiert damit? – Auch diese Frage beantwortet der Gesetzentwurf nicht. Also insgesamt: frühlingshafte Freude über den Neuanfang, und die paar dunklen Wolken und Nebelschwaden werden wir hoffentlich im Ausschuss auch noch in Wohlgefallen auflösen.
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