Marie Luise von Halem spricht zum „Vierten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG)“

22.01.15 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz soll es Kommunen ermöglichen, eigene Ideen für mehr Service und Bürgernähe auszuprobieren. In der Plenardebatte im März 2011 hatte Herr Woidke, damals noch Innenminister, für die Novelle des Standarderprobungsgesetzes geworben mit dem Hinweis, wir bräuchten die guten Ideen aus den Kommunen, vor Ort wisse man am besten um die Herausforderungen des demografischen Wandels und gleichzeitig hätten wir hier ein Gesetz, das „in einem ganz praktischen Sinne die kommunale Selbstverwaltung stärkt“, er erwarte nach der Aufnahme des Stimmrechtes für die Schulträger in der Schulkonferenz (nach Versuch in das Schulgesetz übernommen) weitere Erfolgsgeschichten auf Basis dieses Gesetzes. (Plenarprotokoll 23.3.2011, S. 2571.)

Diese Erfolgsgeschichten hat es nicht gegeben. Im jetzt vorliegenden Berichtszeitraum wurden ganze zwei neuen Anträge gestellt. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 waren es immerhin insgesamt 122, jetzt sind es 124. Geistesblitze und Innovationsfreude treffen sich offensichtlich nicht mehr beim Standarderprobungsgesetz. Warum ist das so?

Im Bericht streicht die Landesregierung sich und auch dem Landtag selbstzufrieden über die Brust: Es seien ja schon eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden, um die „überbordende überflüssige Bürokratie“ spürbar abzubauen. Ob die dann genannten Beispiele, das überarbeitete Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen und die oben erwähnte Änderung des Schulgesetzes tatsächlich geeignet sind, diese großen Worte zu belegen, mag dahingestellt bleiben. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit mag da mehr bewirken – aber das gibt es, zumindest in der novellierten Version, erst seit Juli diesen Jahres.

„Nach Auffassung der Landesregierung liegt der zukünftige Schwerpunkt der Erprobung bei der Ermöglichung größerer Handlungsspielräume zur Gestaltung der demografischen Herausforderungen.“ sagt der Bericht auf S. 9. – Aber diesen Spielraum gibt es auch schon seit drei Jahren und er hat offensichtlich nur wenige interessiert.

Oder liegt die mangelnde Beteiligung nicht vielleicht eher daran, dass die Kommunen wie das Kaninchen vor der Schlange vor der geplanten Funktional- und Kommunalreform liegen und die im Hinblick auf Aufgabenverlagerung entscheidenden Weichenstellungen im Rahmen dieser Debatte vorgenommen werden?

Das sollte einen nicht daran hindern, das Standarderprobungsgesetz auch weiterhin für eine grundsätzlich positive Errungenschaft zu halten. Nur vor einer Fortführung 2016, die die Landesregierung offensichtlich plant, müsste das Gesetz natürlich a) an die dann möglicherweise geltenden neuen Strukturen angepasst werden und b) dürfte durchaus darüber nachgedacht werden, wie dieses dürre Gerippe etwas mehr Fleisch ansetzen könnte.

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Reden