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31.05.18 –
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Was uns hier vorliegt, ist ein bunter Strauß von – Herbstblumen. Eigentlich sogar ein Trockenstrauß, angesichts dessen, dass der Referentenentwurf ja fast ein Dreivierteljahr gebraucht hat, um seinen Weg ins Parlament zu finden.
Aber auch Trockensträuße können ja ihren Reiz haben. Dieser hat ihn ohne Zweifel, wenn auch die Blumen offensichtlich nicht danach ausgesucht wurden, sich gegenseitig gut zu ergänzen.
Wir nehmen Abschied von der relativen Note aus dem Hochschulzulassungsgesetz. Deren Einführung ist noch nicht solange her und war von Anfang an mit großen Zweifeln begleitet. Spitzensportlerinnen und –sportler dürfen künftig die Hürde der Zulassungsbeschränkung bei ihren Studienplatzwünschen weitgehend überspringen. Bewerber*innen mit Sorbisch-Kenntnissen werden bei Aufnahme eines Lehramtsstudium bevorzugt. Minderjährige Studierende werden für handlungsfähig erklärt, die Einstellung von Juniorprofessor*innen modifiziert, die Anerkennung von Lehrkrankenhäusern landesrechtlich geregelt. Zudem werden – und das haben wir auch mehrfach gefordert – Studierende, die zugleich wissenschaftliche Hilfskräfte sind, künftig vom Landespersonalvertretungsrecht mit erfasst. Und digitale Produkte und Dienstleistungen werden für Menschen mit Behinderungen künftig leichter zugänglich sein.
Samt und sonders sinnvolle Vorhaben, wir werden den bunten Strauß im Ausschuss in einer Anhörung begutachten und gegebenenfalls modifizieren.
Einen Haken aber hat die Sache doch: Eine Blume ist nämlich in der langen Wartefrist zwischen dem Referentenentwurf und dem hier vorliegenden Kabinettsbeschluss abhanden gekommen: Das ist die Darlehensmöglichkeit für die Studentenwerke zur Schaffung studentischen Wohnraumes. Die wurde gestrichen. Warum eigentlich?
Im Referentenentwurf heißt es noch: „Die Studentenwerke haben die hochschulgesetzliche Aufgabe, studentischen Wohnraum zu schaffen. Diesbezüglich besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.“ Ihre Möglichkeiten zur Darlehensaufnahme sollte mit diesem Gesetz erweitert werden. Dazu ist es nun nicht gekommen, und es wäre interessant zu wissen, wieso?
Die Bedingungen studentischen Wohnens sind in Brandenburg sehr unterschiedlich. In Frankfurt z.B. gibt es günstigen Wohnraum, da ist die Versorgungsquote gut. Anders sieht es z.B. in Potsdam aus, wo nur etwa 9 von hundert Interessierten Plätze angeboten werden können. Und wie das mit dem freien Wohnungsmarkt in Potsdam aussieht, wissen wir alle.
Im Ausschuss Jan 2018 hatte Frau Ministerin Münch noch berichtet, die Ermöglichung der Kreditaufnahme werde Bestandteil des neuen Gesetzes über die Hochschulzulassung. Dass Studentenwerke Kredit aufnehmen, um studentischen Wohnraum zu schaffen, ist bundesweit Usus. Warum geht das hier nicht?
Vielleicht erhalten wir die Antwort mit dem hier folgenden Redebeitrag der Ministerin? In jedem Fall wird uns das Thema mit in den Ausschuss begleiten, wo wir diesen bunten Blumenstrauß weiter begutachten werden.
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