Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Hier liegt ein Gesetzentwurf für die Änderung von Bestattungsvorschriften vor, ein bunter Strauß verschiedener Themen, die teils eher technischer und teils eher ethischer Natur sind. Viele Bundesländer diskutieren hier gerade Reformen, nicht selten aufgrund grüner Initiativen. Auch wir haben in diesem Haus schon mehrfach über dieses Thema debattiert.

28.09.17 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Hier liegt ein Gesetzentwurf für die Änderung von Bestattungsvorschriften vor, ein bunter Strauß verschiedener Themen, die teils eher technischer und teils eher ethischer Natur sind. Viele Bundesländer diskutieren hier gerade Reformen, nicht selten aufgrund grüner Initiativen. Auch wir haben in diesem Haus schon mehrfach über dieses Thema debattiert.

Leider kommt Ihr Gesetzesvorschlag weniger innovativ sondern eher bürokratisch daher.  Es sind im Wesentlichen Klarstellungen zu rechtlichen und technischen Fragen der Friedhofsverwaltung und der Bestattungspraxis. Themen wie das Verbot von Zubettungen, die Nachnutzung von Grüften und Grabgebäuden, die gesetzliche Klarstellung zu Urnenwänden und die Aufhebung von Verordnungsermächtigungen stehen im Vordergrund. 

Die Regierungsvorlage enthält auch den Vorschlag, die Entnahme von Asche aus Urnen zu ermöglichen, wenn das Einverständnis des Verstorbenen vorliegt, um sich daraus Gegenstände erstellen zu lassen. Einige Hinterbliebene praktizieren das schon informell oder unter erheblichen Umwegen über das Ausland, um sich aus Ascheresten z. B. Diamanten prägen zu lassen. Die Kirchen sehen das kritisch. Wir sind da offen für eine Diskussion, die wir in einer Anhörung im Ausschuss dazu führen sollten.

Aber wenn wir schon das Bestattungsrecht anfassen, dann lassen Sie uns doch bitte auch die sensiblen Themen diskutieren, die das Gesetz menschlicher machen würden, zum Beispiel zur Beerdigung von Früh- und Totgeburten.

Der Bundestag hat 2013 das Personenstandsrecht so geändert, dass Eltern sogenannte „Sternenkinder“ auch mit einem Gewicht unter 500 Gramm beim Standesamt anmelden können. Vor diesen Hintergrund ist unverständlich, warum Brandenburg noch immer zur Minderheit der Bundesländer gehört, in denen es noch keine Bestattungspflicht von Frühchen unter 1.000 Gramm gibt. Unverständlich bleibt auch, warum Sie weiterhin Kliniken und Geburtseinrichtungen nicht in die Pflicht nehmen wollen, Eltern auf ihr Bestattungsrecht von Frühchen hinzuweisen oder selbst die Beerdigung von Frühchen vorzunehmen, wenn die Eltern auf ihr Bestattungsrecht verzichten. Auch hier sind die meisten anderen Bundesländer weiter.

Auch die Bestattungspraxis für Menschen muslimischen Glaubens könnte klarer im Gesetz gefasst sein.

Die Religionsgemeinschaften haben ein hohes Interesse, mit uns diese Fragen zu diskutieren, und das sollten wir im Ausschuss tun. Und dabei könnten wir uns dann auch den weiteren strittigen Fragen widmen, zu denen es mit den Trägern öffentlicher Belange offensichtlich keine Einigung gab - wie der Durchführung der Leichenschau oder der Pflicht zur Einvernehmlichkeit zwischen Kommunen und kirchlichen  Friedhofsträgern.  

Am Ende sollte ein Gesetz stehen, das die technischen aber vor allem die sensiblen ethischen Fragen in möglichst großem Einvernehmen regelt.

Natürlich stimmen wir der Überweisung zu.

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Reden