Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze

- Es gilt das gesprochene Wort! Anrede! Zu den Intentionen des Gesetzentwurfes wurde schon viel gesagt – ich darf für meine Fraktion mitteilen, dass wir den Ansatz dieses Gesetzentwurfes sehr begrüßen, wie es laut Justizministerium auch die Verbände getan haben. Die Arrestanstalt soll vor allem ein Ort der pädagogischen Kurzintervention sein. Arrest, auch wenn es nur ein Freizeit- oder Kurzarrest ist, begreife ich als eine Besinnungs- und Orientierungspause für den jungen, straffällig gewordenen Menschen. Hier gilt es, die Jugendlichen dazu zu befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben.

02.04.14 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

 

Zu den Intentionen des Gesetzentwurfes wurde schon viel gesagt – ich darf für meine Fraktion mitteilen, dass wir den Ansatz dieses Gesetzentwurfes sehr begrüßen, wie es laut Justizministerium auch die Verbände getan haben. Die Arrestanstalt soll vor allem ein Ort der pädagogischen Kurzintervention sein. Arrest, auch wenn es nur ein Freizeit- oder Kurzarrest ist, begreife ich als eine Besinnungs- und Orientierungspause für den jungen, straffällig gewordenen Menschen. Hier gilt es, die Jugendlichen dazu zu befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Deshalb soll Ihnen in erzieherisch geeigneter Weise vermittelt werden, dass sie Verantwortung für ihr sozialwidriges Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben daraus ziehen müssen.

Zur konkreten Ausgestaltung nur einige Stichworte: Die Jugendlichen müssen an eine geregelte Tagesstruktur herangeführt werden. Es müssen Bildungsmaßnahmen stattfinden. Außerdem bedarf es einer individuellen Planung des Arrestvollzuges. Das Personal muss für die pädagogische Gestaltung des Arrestes geeignet und qualifiziert sein.

Aber nun zum Gesetzentwurf: folgende Punkte sind mir gleich positiv aufgefallen:

-          die Möglichkeit der nachgehenden Betreuung, also der Nachsorge

-          die Berichtspflicht an den Rechtsausschuss des Landtages

-          dass beim unmittelbaren Zwang anders als im Jugendstrafvollzug keine Waffen oder Hilfsmittel verwendet werden dürfen

-          die klare Regelung zu besonderen Sicherungsmaßnahmen: der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen sowie die Trennung von anderen Arrestierten für bis zu 24 Stunden dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einer bestimmten Weise erfolgen – da bin ich froh, die Landesregierung hat wohl doch aus der unkontrollierten Haasenburg gelernt!

-          und last but not least, dass es endlich einen Beirat geben soll.

Leider wird nicht geregelt, wer Mitglied im Beirat werden kann, wie groß dieser Beirat überhaupt sein soll und welche Aufgaben und Befugnisse der Beirat haben wird – dies alles bleibt einer allgemeinen Verfügung vorbehalten. Schade!

Noch kurz ein Satz zu den Kosten: Mehrkosten (Personal- und Sachkosten) sind laut Begründung unumgänglich – das kommt mir doch noch vom Justizvollzugsgesetz bekannt vor! Aber laut Begründung ist mit diesem Gesetz kein zusätzlicher Personalbedarf verbunden – dies erscheint mir widersprüchlich, aber das können wir ja im Rechtsausschuss klären.

Wirklich gespannt bin ich auf die immer noch im Raume stehende mögliche Zusammenarbeit mit Berlin. Der Neubau in Königs Wusterhausen wurde erstmal gestoppt. Der Deutsche Richterbund hatte bereits Bedenken angemeldet, ob bei einem gemeinsamen Vollzug in Berlin nicht die Qualität leide. Diese Bedenken teile ich. Zwar  befürworten wir Bündnisgrünen eine Länderfusion und unterstützen daher eine enge Zusammenarbeit an allen dafür geeigneten Stellen. Warum sollte Brandenburg für mehrere Millionen eine neue Arrestanstalt bauen, wenn es eine ebenso gute in Berlin bereits gibt? Dabei liegt die Betonung allerdings auf „ebenso gute“, denn wichtig ist dass der Berliner Arrest den oben dargelegten Vorstellungen entspricht - inhaltlich, personell und räumlich.

Interessanterweise ist in den Gesetzentwurf noch ein ganz anderes Thema hineingerutscht: die Zwangsmaßnahmen bei der Gesundheitsfürsorge nach dem Justizvollzugsgesetz, dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und dem Psychisch-Kranken-Gesetz, da dadurch ebenfalls in Grundrechte eingegriffen wird. Die bereits bestehenden Voraussetzungen für die medizinische Zwangsbehandlung Gefangener und Untergebrachter werden präzisiert. Dies klingt erst einmal sinnvoll, aber auch hierzu werden wir in der bereits beschlossenen Anhörung Sachverstand einholen – der Überweisung an den Rechtsausschuss stimmen wir gerne zu!