Marie Luise von Halem spricht zum gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen SPD, CDU und DIE LINKE „Lokaljournalismus in Brandenburg stärken!“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Der Rundfunkstaatsvertrag (aller Länder) muss geändert werden, der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg auch, damit die Landesmedienanstalten lokaljournalistische Inhalte so fördern können, wie wir uns das wünschen: zur Stärkung demokratischer Auseinandersetzung, um passiv Positionen wahrnehmen und auch um sie aktiv kundtun zu können. D.h., selbst wenn wir uns hier alle einig sind, ist mit einem Beschluss heute noch nicht viel gewonnen. Das alles brauche ich als fünfte Rednerin nicht nochmal zu erzählen.

14.12.17 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Der Rundfunkstaatsvertrag (aller Länder) muss geändert werden, der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg auch, damit die Landesmedienanstalten lokaljournalistische Inhalte so fördern können, wie wir uns das wünschen: zur Stärkung demokratischer Auseinandersetzung, um passiv Positionen wahrnehmen und auch um sie aktiv kundtun zu können. D.h., selbst wenn wir uns hier alle einig sind, ist mit einem Beschluss heute noch nicht viel gewonnen. Das alles brauche ich als fünfte Rednerin nicht nochmal zu erzählen.

Trotzdem ist es ja interessant zu sehen, wie wir uns bei diesem Thema weiter tasten. Und die Mühlen werden leider weiter noch langsam mahlen. Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir in Konsequenz aus unserem bündnisgrünen Antrag auf Unterstützung nichtkommerziellen Rundfunks insbesondere im ländlichen Raum beschlossen, die mabb um Gewährung dieser Unterstützung zu bitten, und die Landesregierung aufgefordert, bei der nächsten Novellierung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg die Aufnahme einer Regelung zu nichtkommerziellem Rundfunk zu prüfen.

Die mabb hat schnell gehandelt und ist uns in Sachen nicht-kommerzieller Lokalrundfunk schon sehr weit entgegen gekommen!

Darüber hinaus hat uns monatelang ein Geistersegler auf der Plenartagesordnung begleitet, der zwar zu einer Anhörung im Hauptausschuss geführt hat, danach aber ertrunken ist und nie im Plenum debattiert wurde: der Antrag der CDU zur Förderung lokaler TV-Sender.

Immerhin haben wir aus der Anhörung viel gelernt: Angesichts der dünnen Verbreitung von Tageszeitungen gibt es vielerorts überhaupt kein Angebot hochwertiger lokaljournalistischer Inhalte mehr. Und da geht es um Medienangebote jedweder Art. Auch der Medienrat der mabb sieht dieses Vakuum und empfiehlt in seinem Positionspapier vom Juli die Möglichkeit, auch medienübergreifend Inhalte fördern zu können, TV-Angebote, Rundfunk- und Telemedienformate, immer unter Sicherstellung der Staatsferne und ohne Einfluss auf den Inhalt der Berichterstattung. Diese Forderung wird mit dem vorliegenden Antrag aufgegriffen.

Wenn das Mühlenrad sich weiter dreht, wird es allerdings noch weitere Knackpunkte geben, die wir heute noch nicht entscheiden müssen. Einmal die Finanzierung. Die mabb schlägt vor, neben einer Finanzierung aus den Rundfunkgebühren für diesen Zweck Mittel aus den Landeshaushalten Berlin und Brandenburg bereit zu stellen. Dazu äußert sich der Antrag überhaupt nicht.

Ein zweiter Knackpunkt ist natürlich, dass wir schon sehr genau hinsehen müssen, wo und wie wir kommerziellen Medienanbietern unter die Arme greifen. Und drittens wird ein bisschen Finanzierung natürlich nicht ausreichen, dem Lokaljournalismus zur vollen Blüte zu verhelfen. Da werden wir schon ein größeres Paket brauchen: mit Medienbildung, Partizipation, Einbeziehung von Bürgermedien usw.

Aber angesichts der vorher noch zu überwindenden Hürden, nämlich der Änderung der beiden Statsverträge, brauchen wir uns um diese Knackpunkte heute noch nicht zu streiten und können erstmal einig beschließen und dann abwarten, wie das Mühlenrad sich weiter dreht.

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Reden