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01.02.18 –
- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Dieser Antrag ist ein guter Antrag und wir werden ihm zustimmen. Und doch: Wenn man sich fragt, ob denn mit diesem Antrag irgend etwas beschlossen wird, was die Landesregierung konkret zur Verbesserung der Situation der Auszubildenden tun wird, dann bleibt nicht viel, abgesehen von wohlmeinenden Absichtserklärungen und Forderungen an Dritte.
Die Lage ist keineswegs rosig, obwohl inzwischen die Nachfrage nach Ausbildungskräften und die Zahl der Suchenden in Brandenburg rein rechnerisch ausgeglichen ist. Es gibt weiterhin viele, die Probleme haben, in eine Ausbildung zu kommen und durchs Raster fallen, wegen ihres Schulabschlusses, wegen einer Behinderung, weil sie als Geflüchtete einen unsicheren Status haben oder wegen anderer Probleme. Der Anteil vorzeit gelöster Ausbildungsverträge liegt in Brandenburg kontinuierlich bei 25-30%. Zudem weist der Antrag darauf hin, dass von den 54 % der Brandenburger Betriebe, die eine Ausbildungsberechtigung haben, nur 41 % tatsächlich ausbilden – also nur gut jeder fünfte Betrieb in Brandenburg. Da ist noch Luft nach oben.
Wer einen Ausbildungsplatz hat, kann von dem dadurch erzielten Einkommen oft nicht oder nur sehr schwer leben. Insbesondere in den neuen Ländern haben wir einen hohen Anteil Auszubildender, die nicht nach Tarif bezahlt werden. In einigen Branchen, wie im Friseur- oder Schuhmachergewerbe, ist die Vergütung so niedrig, dass sie eigentlich nur als Taschengeld bezeichnet werden kann. Unterstützende Elemente wie die Ausbildungsbeihilfe gehen davon aus, dass die Auszubildenden in der Regel zuhause wohnen. Das ist aber oft nicht mehr der Fall. Auszubildende sind heute oft älter als 20, und ihr Ausbildungsplatz liegt unter Umständen weit entfernt vom Elternhaus. – Was die Koalition hierzu vorschlägt, ist richtig. Aber die handelnden Akteure sind andere: die Arbeitgeber und die Bundesregierung.
Zudem fordert die Koalition die Landesregierung auf, sich in den verschiedenen Gremien dafür einzusetzen, dass Auszubildende gut bezahlt werden, und den Brandenburger Ausbildungskonsens fortzuschreiben. Da sind wir natürlich Alle dafür und wünschen viel Erfolg!
Nur: Der Brandenburger Ausbildungskonsens läuft 2018 aus. Da dürfen wir uns schon fragen, warum der geforderte Bericht zur Lage der Auszubildenden erst im 3. Quartal 2018 erfolgen soll und die Landesregierung extra aufgefordert werden muss, diesen Ausbildungskonsens fortzuschreiben?
Sie geben der neuen Bundesregierung ein paar beechtigte Wünsche mit auf den Weg: Von der Novellierung der Berufsausbildungsbeihilfe über eine Mindestausbildungsvergütung vergleichbar mit dem Mindestlohn bis hin zur Abschaffung der Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf SGB II-Leistungen.
Aus den Sondierungsgesprächen von Union und SPD wurde immerhin verlautbart, dass es zukünftig eine Mindestausbildungsvergütung geben soll – wenn wir auch nichts Genaueres dazu wissen. Davon wird aber wesentlich abhängen, wie und ob die Berufsausbildungsbeihilfe reformiert oder angehoben wird. Die geforderte Vereinfachung der Beantragung dieser Beihilfe ist in jedem Fall richtig, genauso wie die Abschaffung der Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf SGB II-Leistungen. Nur wissen auch Sie genau, dass dies der grundsätzlichen Logik des SGB II widerspricht. Das sind dicke Bretter!
Und es geht ja nicht nur um’s Geld. Wenn wir z.B. auf die hohe Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge blicken, dann fiele einem schon manches ein, was die Landesregierung auch selbst tun könnte: Das Unterstützungssystem verbessern! Z.B. bei den Jugendberufsagenturen aktiver einsteigen – darüber reden wir ja heute noch! – und auch bei den Instrumenten der Assistierten Ausbildung sowie den ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Gleichwohl, wir sind gerne bereit, hier mit zu bohren und stimmen dem Antrag zu.
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