Marie Luise von Halem spricht zum Antrag der Fraktionen CDU und B90/Grüne „Kulturelles Erbe Brandenburgs schützen“

- Es gilt das gesprochene Wort! - Anrede! Im kulturellen Bereich gehört Denkmalschutz und Denkmalpflege zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben. Der Erhalt der gebauten Umwelt stärkt unsere Identität, schafft Bewusstsein für regionale Unterschiede, für die Entwicklung unterschiedlicher Baustile und die zugrunde liegenden Wertesysteme verschiedener Epochen. Erhaltene Baudenkmäler um uns herum erlauben uns Zeitreisen in vergangene Welten, eröffnen uns Perspektiven und Geisteshaltungen von Menschen, die wir persönlich nicht mehr kennen lernen können, deren Denken und Handeln aber konstitutiv ist für die Welt, in der wir uns heute selbstverständlich bewegen. Das ist gut für Geist und Seele. Für uns und auch für die Nachwelt nach uns. Und – ganz profan – ist es auch gut für unseren Geldbeutel.

02.04.14 –

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Im kulturellen Bereich gehört Denkmalschutz und Denkmalpflege zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben. Der Erhalt der gebauten Umwelt stärkt unsere Identität, schafft Bewusstsein für regionale Unterschiede, für die Entwicklung unterschiedlicher Baustile und die zugrunde liegenden Wertesysteme verschiedener Epochen. Erhaltene Baudenkmäler um uns herum erlauben uns Zeitreisen in vergangene Welten, eröffnen uns Perspektiven und Geisteshaltungen von Menschen, die wir persönlich nicht mehr kennen lernen können, deren Denken und Handeln aber konstitutiv ist für die Welt, in der wir uns heute selbstverständlich bewegen. Das ist gut für Geist und Seele. Für uns und auch für die Nachwelt nach uns. Und – ganz profan – ist es auch gut für unseren Geldbeutel. Gegenüber vielen anderen Regionen der Welt zeichnet Europa sich durch den behutsamen Umgang mit alter Bausubstanz aus. Das macht uns attraktiv für Touristen aus aller Welt und wir in Brandenburg profitieren durch die Verbindung mit landschaftlicher Schönheit in besonderem Maße davon.

Wenn auch das Land Brandenburg in großem Umfang in den Erhalt von Bausubstanz investiert hat (wie auch die im vorangegangenen Tagesordnungspunkt diskutierte Große Anfrage zeigt), so gibt es doch einen dringenden finanziellen Unterstützungsbedarf für eine Vielzahl von Objekten, die in Folge jahrelangen Leerstands vom Verfall bedroht sind, aber nicht in die bestehenden Förderprogramme einzuordnen sind und für die sich in vielen Fällen noch keine konkrete Nutzungsperspektive abzeichnet. Zudem können die Anreize für private und/oder gemeinnützige Initiativen verbessert werden. Deshalb fordern wir hier die Einrichtung einer - oder genauer: zweier Denkmalstiftungen, nämlich einer Kapital- und einer Förderstiftung.

Viele andere Bundesländer gehen mit gutem Beispiel voran, sie haben teilweise schon vor mehreren Jahrzehnten Stiftungen errichtet, die ganz oder teilweise dem Denkmalschutz dienen und private Zustifter willkommen heißen.

Zwischenrein darf man sich doch auch fragen, was eigentlich aus den 10 Mio Landesdenkmaletat geworden ist, die 1995 unter Steffen Reiche als Landesetat aufgelöst und den Kommunen für den Denkmalschutz zur Verfügung gestellt wurden. Ob sich wohl die eine oder andere Kommune noch daran erinnert?

In der jetzigen Legislaturperiode hat sich jedenfalls der Wissenschaftsausschuss fraktionsübergreifend schon im Dezember 2011 für die Einrichtung einer Denkmalstiftung ausgesprochen. Im Juli 2013 lag das Gutachten des PBD zu den verschiedenen Stiftungsmodellen vor, im Januar diesen Jahres der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Denkmalstiftung des MWFK und des BLDAM mit den konkreten Vorschlägen. Wenn wir jetzt in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU zur Zukunft der Kultureinrichtungen lesen, die Landesregierung habe sich bis heute keine abschließende Meinung zur Errichtung einer Denkmalschutzstiftung gebildet, dann kann das weder an der knappen Zeit noch an der Größe der intellektuellen Herausforderung liegen.

Im Ausschuss wurde uns vor den Koalitionsvertretern entgegen gehalten, man wolle ja gerne, nur seien einem leider die Hände gebunden. Das in Rede stehende Startkapital für eine solche Stiftung (eine Summe irgendwo zwischen 5 und 20 Mio €) könne unmöglich im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden, das ginge nur per Haushaltsbeschluss. Mal abgesehen davon, dass das natürlich Blödsinn ist, auch die z.B. zusätzlich erforderlichen gut 9 Mio € für das Kita-Anpassungsgesetz bedürfen keines Nachtragshaushaltes - kommen wir Ihnen jetzt soweit entgegen, dass wir weder eine konkrete Summe beantragen noch eine sofortige Stiftungsgründung. Nur eine Absichtserklärung für die nächste Legislaturperiode. Wenn Sie die jetzt ablehnen, dann wird klar, dass die Tatsache, dass die Landesregierung nach zweieinhalb Jahren Diskussion nicht zu einer Meinungsbildung im Stande war, nur eine euphemistische Umschreibung dessen ist, dass sie keine Denkmalschutzstiftung will.

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Reden