Marie Luise von Halem spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Digitaler Aufbruch durch einen E-Government-Staatsvertrag“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] „Deutschland 0.0“ ist ein Essay von Dieter Janecek in der Wirtschaftswoche betitelt, der das vor einem Monat veröffentlichte Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates zu eGovernment kommentiert. Und das ist wahrlich kein Ruhmesblatt: Wir hinken nicht nur hinterher, sondern wir fallen zurück, liegen weit abgeschlagen. Der EU-Digitalisierungsindex positioniert uns auf Platz 18 von 28 Ländern. Die baltischen Staaten haben uns längst überholt, klar, aber auch Nachbarn wie Schweiz und Österreich. Dort nutzen fast doppelt so viele Menschen eGovernment-Angebote wie bei uns. „Es ist für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nicht nachvollziehbar, warum ein so zentraler Bereich wie die öffentliche Verwaltung dauerhaft ein deutlich niedrigeres Digitalisierungsniveau hat, als alle anderen Bereiche unserer Gesellschaft“, heißt es in dem Gutachten des Normenkontrollrates (Kurzfassung, S. 5).

15.07.16 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

„Deutschland 0.0“ ist ein Essay von Dieter Janecek in der Wirtschaftswoche betitelt, der das vor einem Monat veröffentlichte Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates zu eGovernment kommentiert. Und das ist wahrlich kein Ruhmesblatt: Wir hinken nicht nur hinterher, sondern wir fallen zurück, liegen weit abgeschlagen. Der EU-Digitalisierungsindex positioniert uns auf Platz 18 von 28 Ländern. Die baltischen Staaten haben uns längst überholt, klar, aber auch Nachbarn wie Schweiz und Österreich. Dort nutzen fast doppelt so viele Menschen eGovernment-Angebote wie bei uns. „Es ist für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nicht nachvollziehbar, warum ein so zentraler Bereich wie die öffentliche Verwaltung dauerhaft ein deutlich niedrigeres Digitalisierungsniveau hat, als alle anderen Bereiche unserer Gesellschaft“, heißt es in dem Gutachten des Normenkontrollrates (Kurzfassung, S. 5).

Dabei kann eGovernment, richtig angewandt, zur Stärkung der Demokratie führen: bürokratische Abläufe können einfacher und transparenter werden, damit auch weniger korruptionsanfällig und nachvollziehbarer. Bürgerinnen und Bürgern werden weite Wege erspart, Öffnungszeiten von Ämtern fallen weg, Verwaltungsdienstleistungen sind rund um die Uhr und rund um die Woche beantragbar.

Gut angewandt kann eGovernment auch in den Behörden Abläufe vereinfachen. Das spart personelle Ressourcen, bringt mehr Zeit für besondere Fälle – was wiederum der Bürgerin nützt. Auch die Wirtschaft profitiert von eGovernment, wenn behördliche Abläufe effektiver und schneller vonstatten gehen. Für Menschen ohne PC-Zugang müssen dabei zumindest für eine Übergangszeit spezielle Angebote aufrecht erhalten werden.

Warum sind wir so schlecht aufgestellt? Am Geldmangel kann’s nicht liegen, meint die Wirtschaftswoche: „Der Staat müsste für ein leistungsfähiges E-Government geschätzt nur rund 1,7 Milliarden Euro in seine digitale Infrastruktur investieren. Das ist angesichts eines jährlichen lT-Budgets für Bund, Länder und Kommunen in Höhe von rund 13 Milliarden Euro durchaus überschaubar. Außerdem würde sich solch ei- ne Investition sofort rechnen. Denn rund ein Drittel der aktuellen bürokatischen Vorgänge ließe sich durch E-Government abschaffen, Experten beziffern das Ein- sparpotenzial auf sage und schreibe 45 Milliarden Euro.“

Alles spricht also für diesen Antrag der CDU, einen neuen nationalen Anlauf zur Umsetzung von eGovernment zu starten. Außer vielleicht die Frage, ob das Thema nicht noch besser im EU-Kontext aufgehoben ist als im nationalen Alleingang?

Aber bleiben wir mal bei Brandenburg:

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU vom letzten Sommer ist zu lesen, das MIK entwickele derzeit eine neue eGovernment- und IT-Strategie (Frage 13, DS 6/2009). Vielleicht verrät uns ja der Minister im nächsten Redebeitrag, wann wir mit deren Vollendung rechnen können?

Über manche Themen reden wir ja schon lange, ohne dass sich viel bewegt. Im nationalen Datenportal govdata.de ist Brandenburg immer noch nicht als ‚Datenbereitsteller’ aufgeführt. Das Portal daten.brandenburg.de hat immerhin schon eine Startseite. Dort steht allerdings nur zu lesen, es gäbe derzeit noch keinen Inhalt.

Und was die Vereinheitlichung von Verwaltungssoftware innerhalb Brandenburgs angeht, gibt es immernoch keine einheitlichen Standards, die den reibungslosen Austausch von Daten zwischen Land, Landkreisen und Kommunen sicherstellen könnten. Der Landkreis Oberhavel musste sich z.B. kürzlich entscheiden, ob er bei der Einführung neuer Softwaresysteme entweder nach unten, zu den Städten und Gemeinden, oder nach oben, zum Land hin, kompatibel sein will. Was sind das für archaische (um nicht zu sagen: anarchische) Zustände?

Dabei wäre genau jetzt, im Zuge der Kreisgebiets- und Kommunalreform, genau der richtige Moment für die Vereinheitlichung der Standards für eGovernment, in Brandenburg, aber natürlich sinnvoll nur in nationaler Kompatibilität! Aber noch ist es nicht zu spät, deshalb Dank an die CDU für diesen Antrag, wir stimmen natürlich zu!

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Reden