Marie Luise von Halem spricht zu unserem Antrag gemeinsam mit der CDU-Fraktion „Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ oder vergleichbarem Förderbedarf und ihre Familien besser unterstützen: Ganztägige Betreuung ermöglichen“

- Es gilt das gesprochene Wort! Anrede! Es gibt Themen in unserem Politikalltag, die wühlen durch die Brisanz der Einzelbeispiele so auf, dass einen der Gedanke nicht los lässt, dass da unbedingt was passieren muss. Der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU und uns entspringt so einem Impuls. Uns erreichten immer wieder verzweifelte Hilferufe von Eltern, denen die Bewilligung der Hortbetreuung für ihr Kind mit einer geistigen Behinderung nach der Primarstufe verweigert wurde. Es sind Einzelfälle, schon vor Jahren hat die Landesregierung Klärung versprochen, aber nicht eingelöst, wenn auch die Einzelfälle oft geklärt werden konnten.

29.06.18 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Es gibt Themen in unserem Politikalltag, die wühlen durch die Brisanz der Einzelbeispiele so auf, dass einen der Gedanke nicht los lässt, dass da unbedingt was passieren muss. Der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU und uns entspringt so einem Impuls. Uns erreichten immer wieder verzweifelte Hilferufe von Eltern, denen die Bewilligung der Hortbetreuung für ihr Kind mit einer geistigen Behinderung nach der Primarstufe verweigert wurde. Es sind Einzelfälle, schon vor Jahren hat die Landesregierung Klärung versprochen, aber nicht eingelöst, wenn auch die Einzelfälle oft geklärt werden konnten.

Einige Landkreise und kreisfreie Städte sehen sich offensichtlich nicht in der Verantwortung oder zeigen sich damit überfordert. Manchen Familien half nur der Gang an die Öffentlichkeit, um Druck auf die ablehnenden Behörden zu erzielen. Was für ein unwürdiger, mühevoller Vorgang für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Angehörigen!

Wir wissen nicht, wie viele Eltern schon vorab resignieren, sich in ihr Schicksal fügen und unter Verzicht auf eine Berufstätigkeit nach Unterrichtsschluss die Betreuung ihrer Kinder und Jugendlichen selbst übernehmen.

Wir wissen auch nicht, inwieweit Kinder und Jugendliche mit anderem Förderbedarf z. B. „Sehen“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“, Kinder mit Schwerstmehrfachbehinderungen oder mit seelischer Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII ebenfalls mit Ablehnungsbescheiden bezüglich einer Hortbetreuung während oder nach der Primarstufe zu kämpfen haben. Es geht hier um Einzelfälle, deswegen haben wir in dem Antrag auch die ungewöhnliche Formulierung „Förderbedarf geistige Entwicklung oder vergleichbarer Förderbedarf“ verwandt.

Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ein Anrecht auf gleiche Bildungschancen wie Kinder ohne Behinderungen. Das gilt auch für die Hortbetreuung, denn wer erhöhten Förderbedarf - auch über den Primarbereich hinaus - hat, muss ihn auch erfüllt bekommen.

Doch hierzu fehlt die eindeutige gesetzliche Regelung. Berlin hat dies offensichtlich über eine Sonderpädagogikverordnung geregelt. Wir sehen in Brandenburg eher einen Änderungsbedarf im Rahmen der angestrebten Kitagesetzreform. Hier gibt es in Bezug auf Inklusion sowieso erheblichen Nachbesserungsbedarf, denn bisher sind die Ansprüche von Kindern mit besonderem Förderbedarf nach SGB VIII oder XII auf Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots der Kindertagesbetreuung daran geknüpft, ob eine Kita eine dem Bedarf entsprechende Förderung und Betreuung gewährleisten kann. Ist das nicht der Fall, stehen die Eltern erstmal mit dem Problem und dem Kampf mit den Behörden alleine da. Das muss sich ändern!

Wir stehen da auch nach den Grundsätzen des § 112 des Bundesteilhabegesetzes zur Teilhabe an Bildung in der Pflicht, wobei ich den Weg über das Schulgesetz zu einer Lösung durch die Trennung der Regelkreise Schule und Hort als kompliziert erachte.

Wie auch immer wir das Problem lösen, im vorliegenden Antrag fordern wir als ersten Schritt eine landesweite Bedarfserhebung für den Betreuungsbedarf für Kinder mit dem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ oder vergleichbarem Förderbedarf und erwarten Vorschläge der Landesregierung, durch welche gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen wir hier zu einer landeseinheitlichen befriedigenden Lösung kommen.

Wenn so eine Erhebung und entsprechende Vorschläge zum Ende des Jahres vorlägen, könnten wir sie gut in den laufenden Diskussionsprozess zur Reform des Kitagesetzes einspeisen, so dass wir spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu einer eindeutigen rechtlichen Regelung kommen können.

Bis dahin bleibt uns nur, an alle kommunalen Behörden zu appellieren, das Recht auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf auch in der Hortbetreuung zu gewährleisten und die Einzelfälle unbürokratisch zu lösen.

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Reden