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30.06.17 –
- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede],
Ende Mai hat uns das MWFK einen Bericht über die Vergütungen bei Ausstellungen in den verschiedenen Häusern der Landesregierung vorgelegt, aus dem hervorging, dass die KünstlerInnen manchmal nur 250 € vergütet bekamen, beteiligte Musiker und Musikerinnen noch deutlich weniger. Angesichts dessen, dass es sich hier oft um Menschen handelt, die eine lange und aufwändige Ausbildung absolviert haben, ist das erschreckend wenig. Es kommen dabei Tagessätze heraus, über die andere Akademiker*innen nur lachen würden.
In Cafés sieht man oft Zeichnungen oder Aquarelle, Landschaftsmalereien oder Städteansichten von regionalen Künstlerinnen oder Künstlern, die diese Räume mit wechselndem Publikum nutzen, um ihre Arbeiten für den Verkauf anzubieten. All diese Bilder verbindet in der Regel eines: Sie sind dekorativ und finden auch in heimischen Wohnzimmern oder Fluren gerne einen Platz.
In einem privat betriebenen Café, das aus wirtschaftlichen Gründen viele Geschmäcker bedienen muss, sind solche, mit regionalen Künstler*innen vereinbarte Kooperationen völlig in Ordnung. Die Kunstschaffenden können vielleicht profitieren von der Öffentlichkeit und vom Tourismus, indem sie das eine oder andere Bild verkaufen. Und das Café profitiert von einer abwechselnden Wandgestaltung.
Das, worüber wir heute diskutieren, ist nur auf den ersten Blick vergleichbar: Wir reden über Ausstellungen in öffentlichen Räumen. Wenn und weil wir auf Landesebene den Anspruch haben, Kunst zu fördern - nicht nur um der Kunstschaffenden willen, sondern auch, weil wir damit einen Beitrag zur kulturellen Bildung der Öffentlichkeit beitragen wollen – dann setzen wir damit das reflexartig vertretene Gegenargument, eine Künstlerin müsse sich auf dem freien Markt alleine verkaufen können und eine Ausstellungsvergütung für Künstler, um ihnen aus der Armutsfalle zu helfen, sei ein falscher Weg, ein Stück weit bewusst außer Kraft.
Denn wir reden vom öffentlichen Raum, nicht dem privat betriebenen Café und auch nicht privat betriebenen Ausstellungsmöglichkeiten.
Bildende Kunst ist viel mehr als Dekoration. Ziel des Antrages ist, eine Vergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler festzuschreiben, deren Werke zum Sehen und Denken anregen, denn solche Werke zu schaffen ist ihr Beruf. Wir wollen Kunst angemessen honorieren, die beeindruckt und zum Nachdenken anregt, Themen mit neuen Fragestellungen vertieft oder auch von Themen abstößt.
Da die Landesinstitutionen kein privater Raum sind, leistet das Land, aus kulturpolitischer Perspektive betrachtet, mit der Präsentation von bildender Kunst auch politische und kulturelle Bildungsarbeit. Adressat ist das Publikum - doch an die Künstlerinnen und Künstler zurück geben wir oft nur eine Ausstellungszeile im künstlerischen Lebenslauf und eine miserable Honorierung. Das soll jetzt anders werden.
Mir hat einmal jemand erzählt, er habe eine Künstlerin auf die erschrockene Frage eines Betrachters, wie denn so ein paar Farbstriche viele tausend Euro wert sein könnten, antworten hören: „Ja, bedenken Sie nur, wie viele Jahre ich üben musste, um diese Striche mit genau diesen Farben in genau dieser Gesamtkomposition malen zu können!“ – Ich finde, da ist was dran!
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