Mündliche Anfrage 15.7.2019: Kofinanzierung des Förderprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“

Das Bundesförderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ fördert unbewegliche Kulturdenkmäler (Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler) von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich bei spielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Über die Anträge entscheidet die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien unter Berücksichtigung der Stellungnahme des/der jeweiligen Landeskonservators/Landeskonservatorin und nach Anhörung einer externen Sachverständigenkommission. Im Rahmen des Förderprogramms konnten bundesweit zwischen 1950 und 2018 über 680 Denkmäler mit Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 357 Mio. Euro erhalten und rest auriert werden. Die Bundesmittel werden für grundsätzlich längstens fünf Jahre in den alten Ländern beziehungsweise sieben Jahre in den neuen Ländern einschließlich Berlin - Ost vergeben. Die Bundesförderung muss jeweils durch einen Landesanteil im Rahmen des Zumutbaren kofinanziert werden. Auch in Brandenburg wird das Förderprogramm rege genutzt. Der Beginn bewilligter Maßnahmen verzögert sich aber offensichtlich häufig aufgrund nicht ausreichend zur Verfügung stehender Kofinanzierungsmittel des Landes. Ein Beispiel dafür ist das Joachimsthalsche Gymnasium Templin, in dessen historischem Gebäudeensemble des 1607 gegründeten Gymnasiums eine Europäische Schule als Internatsschule entstehen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe stehen im laufenden Haushalt jährlich Kofinanzierungsmittel des Landes für Maßnahmen aus dem Bundesförderprogramm „National wertvolle Kultu rdenkmäler“ zur Verfügung?

2. Wie viele und welche Projekte im Land Brandenburg wurden seit 1990 aus d em Bundesprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ gefördert?

3. Welche Projekte im Land Brandenburg stehen zurzeit auf der Warteliste, da trotz positiver Signale von Seiten der Bundesebene die Kofinanzierungsmittel des Landes derzeit nicht zur Verfügung stehen?

4. Welche Bedeutung misst das Land Brandenburg dem geplanten Projekt einer Europäischen Schule im Joachimsthalschen Gymnasium Templin zu?

5. Trifft es zu, dass auch die Bundesmittel für die Restaurierung des Joachimsthalschen Gymnasiums nicht abgerufen werden können, weil die Kofinanzierung des Landes Brandenburg nicht gesichert ist?

6. In welcher Höhe würden zusätzliche Landesmittel benötigt, um den Kofinanzierungsstau für das Bundesförderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ zu beheben?

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