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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
Bei der Förderung von Kulturprojekten stehen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) unterschiedliche Wege offen: Gelder können zum Beispiel im Rahmen von Vollfinanzierungen, Festbetragsfinanzierungen oder auch als Anteilsfinanzierung vergeben werden. Bei der Anteilsfinanzierung können die zu erbringenden Eigenlei s- tungen laut Verwaltungsvorschrift zu § 44 Absatz 1 LHO, Nummer 3 Antragsverfahren, bar oder auch unbar (z. B. im Rahmen der Anrechnung von Eigenleistungen) erbracht werden. Die Förderrichtlinien d es MWFK bzw. auch der Plattform Kulturelle Bildung lassen die Option eines unbaren Eigenanteils in der Regel aber nicht zu. Auch Festbetragsfinanzierungen sind bei kulturellen Projekten selten. Beides aber wäre eine Unterstützung insbesondere für kleinere kulturelle Träger. Daher frage ich die Landesregierung: Nach welchen Kriterien wird bei der Formulierung von Förderrichtlinien zwischen den unterschiedlichen Finanzierungswegen unterschieden?
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