18.10.2018: Kleine Anfrage: Personalkostenzuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft

Seit dem Haushaltsbegleitgesetz 2012 werden die Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft nach durchschnittlichen Soll - Kosten - Berechnungen auf der Grundlage des Schulgesetzes berechnet. Dort heißt es im §124a Absatz 3: „Die Personaldurchschnittskosten je Lehrkraft und Schulform entsprechen [...] den Arbeitgeberkosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft“. Für das Jahr 2012 errechnete daraufhin das MBJS die Erfahrungsstufe 4 als Durchschnittswert im TV - L und somit als Grundlage der Pers onalkosten (Faktor P) in den Landeszuschüssen. (ESZV §3 (1) Pkt. 1). Mit dem Jahr 2018 wurde in Brandenburg die Erfahrungsstufe 6 (bisher 1 - 5) im Tarifvertrag (TV - L) des öffentlichen Dienstes eingeführt. Dadurch wäre eine Neuberechnung des Durchschnittswertes angezeigt, da die damalige Umstellung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft dazu dienen sollte, sich an den Bedingungen und Richtwerten, die auch für das öffentliche Schulwesen Geltung haben zu orientieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie errechnete das MBJS die in den Landeszuschüssen für freie Schulträger enthaltenen Personalkosten (Faktor P) für das Schuljahr 2018/19?

2. Welche Erfahrungsstufe des TV - L wurde den Berechnungen zu Grunde gelegt? 3. Gab es eine Neuberechnung des Durchschnittswertes nach der Einführung der Erfahrungsstufe 6 im TV-L?Wenn ja, wie lautet dieser? Wenn nein, warum wurde keine Neuberechnung vorgenommen?

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