24.05.18 Kleine Anfrage: Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Brandenburg

Seit rund zehn Jahren wird eine Landeskonzeption zu Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fortgeschrieben. Die konzeptionellen Anforderungen an die Träger der außerschulischen Umweltbildung und BNE sind dabei stetig gewachsen. Dies gilt allerdings nicht in entsprechendem Maß für die Fördervolumen und die personelle Ausstattung der entsprechenden Träger. Hier werden die Angebote von wenigen festangestellten Mitarbeiter*innen - meist in Teilzeit, selbstständig arbeitenden pädagogischen Kräften und insbesondere vielen ehrenamtlich Tätigen aufrechterhalten. Die Förderstruktur ist überwiegend projektbezogen und gibt den Trägern entsprechend wenig Planungssicherheit, bindet aber ein hohes Maß an Arbeitskraft für die bürokratische Abwicklung der Projekte. Dies trägt zu Nachwuchsproblemen hinsichtlich der Besetzung freiwerdender Stellen mit Fachkräften bei. Gleichzeitig werden durch den Ende 2017 veröffentlichten Qualitätskatalog hohe Anforderungen an die Träger gestellt. Weitere Veränderungen der Rahmenbedingungen wie beispielsweise das bevorstehende Ende der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Reform des Forstbetriebs Brandenburg tragen zur Sorge um die Zukunft der Umweltbildung und der BNE in Brandenburg bei.

 

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Themen Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bei?

Derzeitige Ausstattung:

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen und Projektträger der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Land Brandenburg, über deren jeweilige Trägerschaft und deren jeweilige Ausstattung mit festen Stellen zu welchen jeweiligen Stundenanteilen (bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

3. In welcher Höhe und aus welchen Titeln finanziert das Land Brandenburg außerschulische Umweltbildung einerseits und BNE andererseits über den laufenden Landeshaushalt, und in welcher Höhe refinanzieren sich diese Mittel jeweils über den ESF (soweit es sich jeweils um eine Regelförderung handelt, bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

4. Warum wurde der Stichtag zur Einreichung von Förderungsanträgen zum 30. April. 2018 für BNE-Projekte ausgesetzt, und wird es ein weiteres Stichtagsdatum in laufenden Jahr geben?

5. Welche weiteren Fördermöglichkeiten stehen Trägern der Umweltbildung und der BNE zur Verfügung?

6. Welche Projekte der außerschulischen Umweltbildung und der BNE wurden in welcher Höhe 2016 und 2017 von der Investitionsbank Brandenburg (ILB) mit welchen Summen gefördert?

Personalsituation:

7. Wie hat sich der Personalschlüssel (VzE zu Teilnehmer*innen) im Freiwilligen Ökologischen Jahr seit der Einführung vor 25 Jahren entwickelt?

8. Wie bewertet die Landesregierung die soziale Situation der festangestellten und der freiberuflich Tätigen im Bereich der Umweltbildung und der BNE auch im Kontext der Qualitätsziele von BNE?

Weiterentwicklung und Vernetzung:

9. Wie sieht die mittelfristige Planung der Landesregierung hinsichtlich der Förderung von Umweltbildung und BNE angesichts des nahenden Endes der ESF-Förderperiode 2014-2020 aus?

10. Wie ist der aktuelle Stand der Anwendung des Qualitätskataloges für außerschulische Anbieterinnen und Anbieter von BNE im Land Brandenburg, und wann ist mit der Einrichtung der hierfür in Aussicht gestellten Servicestelle zu rechnen?

11. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten zur Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte und Formate durch die Träger der Umweltbildung und der BNE angesichts der eingeschränkten personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Träger?

12. Wie bewertet die Landesregierung die Vernetzungsstruktur der Träger der Umweltbildung und der BNE zur Abstimmung ihrer Planung und zur Weiterentwicklung der Ziele und Projektelandschaft jenseits des einmal jährlich stattfindenden Runden Tisches BNE?



zurück