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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
Die Kindertagespflegepersonen in Brandenburg erfüllen eine wichtige Aufgabe in der qualifizierten Betreuung von Kindern und repräsentieren eine der Kindertagesbetreuung gleichwertige Betreuungsform. Sie sind zumeist selbstständig tätig, jedoch in der Ausübung ihrer Tätigkeit rechtlichen Regelungen des Landes und Satzungen bzw. Richtlinien und Entscheidungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe unterworfen.
Die Kindertagespflege in Brandenburg gleicht mit ihren unterschiedlichen Richtlinien und Vorgaben einem Flickenteppich. Eine Ursache für die Probleme ist die im § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 4 SGB VIII verankerte Regelung, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (i.R. der Kreis/Kreisfreie Stadt) sowohl die Pflegerlaubnis erteilt als auch als Beratungsinstitution „in allen Fragen der Kindertagespflege“ tätig werden soll. Zudem erfolgt auch die Finanzierung der Kindertagespflegepersonen über die Anerkennung der Förderungsleistung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt ist also in Personalunion Aufsichts-und Genehmigungsbehörde, Träger der Finanzierung und Beratungsinstitution in allen Fragen der Kindertagespflege. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Konflikte, wenn Kindertagespflegepersonen eine Beratung benötigen, aber bei der Offenbarung von Problemen befürchten, dass ihnen die Pflegerlaubnis entzogen werden könnte.
Bis zum 01. Januar 2014 erfolgte eine Online-Beratung für Kindertagespflegepersonen über den Verein „Familien für Kinder“ e.V. in Berlin. Das Land Brandenburg hat die Finanzierung der Online-Beratung für Brandenburger Kindertagespflegepersonen eingestellt. Auch hat das Land Brandenburg kein Landesjugendamt mehr; die Aufgaben wurden den Kreisjugendämtern und dem Bildungsministerium übertragen.
Notwendig wäre eine fachlich kompetente Beratungsstelle für Kindertagespflegepersonen, Eltern und Fachberater/-innen. Der Brandenburger Landesverband für Kindertagespflege hat eine Beratungsstelle vorgeschlagen, die auch bei Konflikten zwischen den Jugendämtern und den Kindertagespflegepersonen vermitteln (pdf-Datei) soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. An wen können sich Kindertagespflegepersonen wenden, wenn es zu Konflikten mit den örtlichen Jugendämtern kommt und sie nicht den Rechtsweg beschreiten wollen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sicherzustellen, dass es zu keinem Interessenkonflikt kommt, wenn die Kindertagespflegepersonen einerseits von den Jugendämtern im Umgang mit ihren Ansprüchen beraten werden sollen und vom gleichen Jugendamt bezahlt werden bzw. die Pflegeerlaubnis erteilt bekommen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung des Landes Brandenburg die Bestrebungen des Landes Thüringen, eine Mindesthöhe der Anerkennung der Förderungsleistung für Kindertagespflegepersonen im Landesgesetz festzuschreiben?
4. Hat die Landesregierung ein Interesse daran, ein weiteres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege zwischen den einzelnen Kreisen einzudämmen? Und wenn ja, welche Maßnahmen werden dafür ergriffen?
5. Hält die Landesregierung es angesichts der aktuellen Situation weiterhin für richtig, die Kofinanzierung der Beratungsstelle „Familien für Kinder“ e.V eingestellt zu haben? Wenn ja, warum? Wenn, nein warum nicht?