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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
Mit der Novellierung des Brandenburgischen Musikschulgesetzes im Jahr 2014 zu einem Gesetz, das auch die Kunstschulen des Landes Brandenburg berücksichtigt (Brandenburgisches Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg - BbgMKSchulG), hat das Land Brandenburg eine Grundlage für nachhaltige Förderung kultureller Bildung im Land Brandenburg geschaffen. 400.000 EUR wurden dafür extra zur Verfügung gestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kunstschulen und welche Musikschulen mit einem eigenen Kunstbereich haben seit Einführung des Gesetzes eine Förderung aus Mitteln des „Brandenburgischen Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen“ für kunstpädagogische Arbeit erhalten und in welcher Höhe?
2. Gibt es Kunstschulen, deren Antrag auf Anerkennung als geförderte Kunstschule des Landes Brandenburg abgelehnt wurde und wenn ja, welche sind dieses und warum wurde die Anerkennung abgelehnt?
3. Konnten sich mit Hilfe des Gesetzes neue Kunstschulen gründen? Wenn ja, welche? Wenn nein: Wie könnte das Gesetz für eine Gründungsoffensive für Kunstschulen im Land Brandenburg nutzbar gemacht werden?
4. Mit dem Gesetz wurde de facto ein Förderschwerpunkt auf den pädagogischen Bereich der Bildenden Künste gelegt. Werden für die Entwicklung einer pluralen kulturpädagogischen Landschaft im Land Brandenburg die Bereiche Theater-, Tanz- und Literaturpädagogik in dem Gesetz ausreichend berücksichtigt?
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