7.7.2016 Mündliche Anfrage: Förderrichtlinie im Rahmen der Pilotphase des Aufbaus eines Gesundheitscampus Brb.

Am 10 . Juni 2016 hat das Ministerium für Wissenschaft, For-schung und Kultur eine „Förderrichtlinie im Rahmen der Pilot-phase des Aufbaus eines Gesundheitscampus Brandenburg“ veröffentlicht . Mit dieser Förderrichtlinie sollen die staatlichen oder staatlich anerkannten brandenburgischen Hochschulen und die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungsinstitute mit einer Niederlassung im Land Brandenburg gefördert werden, wenn sie im Verbund Forschungsvorhaben zum Themengebiet „Medizin und Gesundheit des Alterns“ in acht verschiedenen Bereichen durchführen wollen. Die maxi-male Förderhöhe pro Projekt beträgt 1,5 Millionen Euro, der Landtag Brandenburg - 6 . Wahlperiode - Plenarprotokoll 6/31 - 13 . Juli 20162961Eigenanteil 20 % aus Haushaltsmitteln des Antragstellers und die maximale Förderdauer zwei Jahre . Die Begutachtung der einzureichenden Projektskizzen und Anträge wird von einer externen Expertenkommission und einem wissenschaftlichen Beirat vorgenommen . Die gesamte Förderrichtlinie ist unter Haushaltsvorbehalt gestellt .Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Gesamthöhe wird die Förderrichtlinie bedient?

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