21.12.2016 Kleine Anfrage: Ressourceneinsatz für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften

Die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrern ist der Schlüssel zu dauerhaft motivierten und bestens qualifizierten Fachkräften an unseren Schulen. Weiterbildung, regelmäßige Supervisionsangebote und Maßnahmen der Organisationsentwicklung im Kollegium sind unentbehrlich für die Qualität. Die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften soll die Leistungsfähigkeit der Schulen und ihre Entwicklung sichern, sowie das Lehrpersonal bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Dabei werden die Qualifikationen und Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer erweitert, vertieft und aktualisiert. Es sind die Lehrerinnen und Lehrer, die neben dem täglichen Unterricht auch die Reformen in der Bildung umsetzen müssen. Aber gute Lehrkräfte fallen nicht vom Himmel ins Klassenzimmer, sondern sind das Ergebnis gezielter Bildungspolitik. Für die Fort- und Weiterbildung des Lehrpersonals stehen folgende Programme bereit: das BUS-System, die sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen (SpFB), Mittel für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten in der Titelgruppe 90 im Kapitel 05020 des Haushaltsplanes, die Mittel für die Umsetzung des TV-Umbaus, Mittel aus dem ESF sowie Mittel aus dem Haushalt des LISUM. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:1. Sind in der Vorbemerkung alle relevanten Programme für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften genannt? Wenn nein, welche fehlen?2. Wie stellt sich der Ressourceneinsatz für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften konkret dar? (Bitte ab dem Haushaltsjahr 2012 nach den in der Vorbemerkung genannten und unter 1. ergänzten genannten Programmen aufschlüsseln.)3. Welche Programme werden in Form von wie vielen Stellen erbracht und bei welchen Programmen stehen Gelder in welcher Höhe zum Abruf zur Verfügung? Welche „Sonderprogramme“ in der Fort- und Weiterbildung (z.B. Einführung neuer RLP oder Inklusion) gab es seit dem Haushaltsjahr 2011 in welcher Höhe? (Bitte ab dem Haushaltsjahr 2011 nach den in der Vorbemerkung genannten und unter 1. ergänzten genannten Programmen aufschlüsseln.)4. Wie, warum und wofür hat sich der Gesamtressourceneinsatz seit dem Haushaltsjahr 2011 verändert? 5. Wie hat sich der Mittelabruf der Mittel für die Fort- und Weiterbildungsprogramme seit dem Haushaltsjahr 2011 entwickelt? Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?6. Wo können sich Lehrkräfte oder Schulen über für sie geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen informieren? Wie können sie die einzelnen Fort- und Weiterbildungsprogramme wo beantragen?7. Gibt es Statistiken über den Anteil der Lehrkräfte, die an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen? Wenn ja wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?8. In der VV-Lehrkräftefortbildung werden in Punkt 4 Fortbildungsrechte und –pflichten beschrieben. Wie beurteilt die Landesregierung die Umsetzung?9. Wie sieht die Strategie der Landesregierung bei der Lehrkräfteaus- und weiterbildung aus?10. Gibt es Bestrebungen, die Aus- und Weiterbildungsangebote für das Lehrpersonal besser zu bewerben und zu vernetzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

zurück