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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
Im §43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG)wird die Begründung eines Angestelltenverhältnisses oder Beamtenverhältnisses auf Zeitermöglicht.
Ich frage die Landesregierung:
1.In wie vielen und in welchen Bundesländern gibt es derzeit vergleichbare Regelungen?
2.Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dieser Gesetzesnorm gemacht?
3.Wie viele a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisseauf Zeit sind seit 2009 mit Professorinnen und Professoren an welchen Hochschulendes Landes geschlossen worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
4.Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisseauf Zeit sind aus welchen Gründen wieder gelöst worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
5.Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Be-amtenverhältnisseauf Zeit sind aus welchen Gründen verlängert worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
6.Wie viele der unter 3. genannten a) Angestelltenverhältnisse auf Zeit und b) Beamtenverhältnisseauf Zeit sind in eine Lebenszeitverbeamtung umgewandelt worden? (Bitte in Jahresscheiben auflisten.)
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