09.05.16 Kleine Anfrage: Sprach- und Integrationskurse für Geflüchtete im Land Brandenburg

Seit Inkrafttretens des sogenannten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes haben neben anerkannten Flüchtlingen auch Asylsuchende einen Ermessensanspruch auf die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse, wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (vgl. § 44 AufenthG). Einem Großteil der Flüchtlinge bleibt damit der Zugang zu Integrationskursen aber weiterhin verwehrt. So haben aktuell zum Beispiel afghanische Geflüchtete nicht die Möglichkeit, im Asylverfahren einen Integrationskurs des BAMF zu besuchen, da ihre Anerkennungsquote knapp unter 50 Prozent liegt und daher ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt“ im Sinne des § 44 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG nicht zu erwarten sei (vgl. z.B  hier). Im Land Brandenburg war im Jahr 2015 Afghanistan das zweitstärkste Herkunftsland nach Syrien. Brandenburg nahm insgesamt 4.572 afghanische Geflüchtete auf (Vgl. Pressemitteilung des Ministerium des Innern und für Kommunales vom 9.1.2016). Aber auch Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern haben derzeit nicht die Möglichkeit in Brandenburg Sprachkurse zu besuchen, wie zuletzt die Zeitung „neues deutschland“ in dem Artikel „Mirabel möchte Deutsch lernen“ vom 28.04.2016 über eine Kamerunerin berichtete. Es ist integrationspolitisch kontraproduktiv, wenn ein Großteil geflüchteter Menschen nicht die Chance bekommt, an Sprachkursen teilzunehmen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Sprachkurse wurden seitens der Landesregierung in Ergänzung zu den BAMF- Kursen seit 2010 angeboten/gefördert und wie viele TeilnehmerInnen haben diese Kurse bisher in Anspruch genommen? (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 aufschlüsseln) Aus welchen Herkunftsländern kommen die TeilnehmerInnen? Gibt es noch freie Kapazitäten? Wenn ja, wie viele?
2. Plant die Landesregierung weitere Sprachkurse in Ergänzung zu den BAMF- Kursen anzubieten/zu fördern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele?
3. Wie viele Landesmittel wurden seit 2010 für Sprachkurse für Geflüchtete aufgewendet (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 aufschlüsseln) und plant die Landesregierung, diese Mittel aufzustocken?
4. Was sind die Inhalte der vom Land Brandenburg angebotenen/geförderten Sprach- und Integrationskurse?
5. Wie bewertet die Landesregierung das im Land Brandenburg insgesamt bestehende Angebot an Sprachkursen für geflüchtete Menschen im Verhältnis zur Nachfrage/zum Bedarf?

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