17.05.16 Kleine Anfrage: Kinderschutz in Kinderbetreuungseinrichtungen

In einem Artikel in der Zeit vom 3. Mai 2016 mit dem Titel „Abgrund unterm Regenbogen“ berichtet die Autorin über Missstände, die deutschlandweit in einigen Kitas vorgekommen sind. In dem Artikel wird Brandenburg als eines der wenigen Bundesländer genannt, das dazu eine Meldestatistik führt.
Das Bundeskinderschutzgesetz sieht seit 2012 klare Regeln vor: Kitaträger müssen die zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über „Ereignisse oder Entwicklungen“ informieren, „die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“.

Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Missstände wurden der zuständigen Aufsichtsbehörde seit In-Kraft-Treten der neuen Regelung im Bundeskinderschutzgesetz gemeldet? (Bitte nach Jahr, Art der Meldung und Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.)
2. Wie geht die Brandenburger Landesregierung mit den Meldungen um? Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
3. Aus welchen Gründen wird die Statistik über die gemeldeten Missstände nicht veröffentlicht?
4. Wie sieht die Landesregierung die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen und die Jugendämter beim Umgang mit Missständen, wie sie im Zeitungsartikel beschrieben werden, gewappnet? In wie weit bietet die Oberste Landesjugendbehörde Unterstützung an?
5. Gibt es bei der Obersten Landesjugendbehörde eine Stelle, an die sich „Whistleblower“ wenden können, um Missstände in „ihrer“ Kinderbetreuungseinrichtung zu melden? Wenn ja, wo und wie oft wird diese in Anspruch genommen? Wenn nein, warum gibt es diese nicht?

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