13.06.16 Kleine Anfrage: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit autistischem Verhalten (ASS)

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Schüler mit autistischem Verhalten“ werden derzeit im Land Brandenburg beschult?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche haben die Kombination der sonderpädagogischen Förderbedarfe/Förderschwerpunkte „Autistisches Verhalten und geistige Entwicklung" oder „Autistisches Verhalten und Lernen"
3. In welchen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Autistisches Verhalten" beschult (Aufschlüsselung nach Förderschulen, Förderklassen und gemeinsamen Unterricht)?
4. Dürfen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit autistischem Verhalten (ohne Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung) im Land Brandenburg in geeigneten Förderklassen oder Förderschulen unterrichtet werden?
5. Ist die 2010 angedachte Etablierung von Schwerpunktschulen für autistische Schülerinnen und Schüler als Alternative zum gemeinsamen Unterricht vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Einzelintegration von Kindern mit ASS neu zu diskutieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es im Rahmen der Überarbeitung der SopV und der VV-SopV Überlegungen, die Klarheit der Rechtsnormen in diesem Themenschwerpunkt zu erhöhen, um mehr Klarheit für die geeigneten Lernorte für Kinder und Jugendliche mit Autismus zu bekommen?

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