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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden die Mittel für das Personalkostenförderprogramm erhöht, um 50 zusätzliche Stellen in 2015 und 100 zusätzliche Stellen in 2016 zu fördern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Schulsozialarbeiter sind an den Schulen in Land Brandenburg mit welchem VZE-Anteil beschäftigt? (Bitte seit 2012 nach Kommunen auflisten und die Finanzierungsanteile (Land/Kommune/Träger) angeben.)
2. Wie viele zusätzliche Stellen wurden den einzelnen Kommunen durch die Aufstockung des Personalkostenförderprogramms durch den Doppelhaushalt 2015/2016 zugewiesen?
3. Wie ist der Mittelabruf für das Personalkostenförderprogramm derzeit?
4. Wie viele zusätzliche Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit gab es bereits in diesem Jahr mit welchem VZE Umfang?
5. Mussten die Kommunen beim Abruf der erhöhten Mittel aus dem Personalkostenförderprogramm darlegen, wofür sie diese verwenden? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht?
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