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Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen sind abrufbar auf der Internetseite der Parlamentsdokumentation des Landtag Brandenburg: www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html
In der Koalitionsvereinbarung „Sicher, selbstbewusst und solidarisch: Brandenburgs Aufbruch vollenden“ wird auf Seite 63 beschrieben, dass angestrebt wird, dass „jeder Brandenburger Schüler im Laufe seiner Schulzeit wenigstens einmal sowohl einen Gedenkort der Opfer des Nationalsozialismus als auch der SED-Diktatur besucht“. Diese obligatorischen Besuche sind jedoch bereits seit dem 1.8.2010 im (noch) gültigen Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I auf Seite 23 verankert.
Andererseits gibt es Hinweise u.a. von Opferverbänden oder Gedenkstättenlehrkräf-ten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben im Laufe der Schulzeit wenigstens zwei Erinnerungsorte zu besuchen. Dies wurde u.a. auf dem Arbeitstreffen des Ministerpräsidenten mit den Vertretern von SED-Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen am 24.11.2014 thematisiert.
Wir fragen die Landesregierung:
1) Welche Ressourcen stehen den Brandenburger Schulen für diese Besuche zur Verfügung? (Bitte nach VZE, Personen, Sachkostenbudget und Reisekostenbudget für die Schulen aufteilen)
2) Wie wird sichergestellt, dass auch wirklich die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Schulzeit wenigstens zwei Erinnerungsorte besuchen? Gibt es hierüber Übersichten oder Statistiken im Bildungsministerium?
3) Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, dass Lehrkräfte die curricular verankerten Besuche von Erinnerungsorten mit ihren Schülerinnen und Schülern vornehmen?
4) Wie ist die in der Koalitionsvereinbarung oben genannte Vereinbarung zu den Besuchen an Gedenkorten in den neuen Rahmenlehrplänen untersetzt?
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