16.12.2014, Große Anfrage: Kulturelle Bildung, Teilhabe und Partizipation

Das Kabinett hat im Juni 2012 auf Antrag aller 88 Abgeordneten das „Konzept Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg" beschlossen. Maßgabe war ein möglicher Ausbau der kulturellen Bildung, sowie die künftige finanzielle Absicherung inklusive der Entwicklung von Förderkriterien und strategischen Förderzielen. Die Rolle der Anbieter (wie Jugendkunstschulen, Theater, Volkshochschulen, Musikschulen, Museen, Bibliotheken, Soziokultur und Orchester) sollte geklärt werden und die Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Lern- und Erfahrungsorten. Unter dem Stichwort 'Lebenslanges Lernen' waren auch Erwachsene einzubeziehen.

Kulturelle Bildung befördert die Auseinandersetzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit kultureller Vielfalt und der eigenen kulturellen Herkunft. Künstlerische Ausdrucksformen stimulieren Kreativität, Teamfähigkeit, Flexibilität, Selbstwahrnehmung und Einfühlungsvermögen. Diese Schlüsselqualifikationen sind für ein soziales Miteinander und für eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen elementar wichtig. Kulturelle Bildung ermöglicht es einer Gesellschaft, kulturelles Erbe und damit Identität weiter zu entwickeln und weiter zu geben. Kunst erlaubt dem Menschen eine Auseinandersetzung mit sich selbst und seiner Umwelt, die durch die Aggregation bloßen Wissens nicht erreicht werden kann, und schafft so neue Perspektiven. Das Nachdenken über die eigenen Wurzeln und Werte bereichert die eigene Kultur und die Begegnung mit anderen Kulturen.

Gut zwei Jahre nach der Veröffentlichung des „Konzeptes Kulturelle Bildung“ ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.

Hier geht es zur Großen Anfrage als PDF-Datei:

www.gruene-fraktion-brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Grosse_Anfragen/6_002_GA_Kulturelle_Bildung_Teilhabe_und_Partizipation.pdf



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