von Halem: Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet sind vor doppelter Belastung geschützt

Wer ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet besitzt, für das nach Abschluss der Sanierung ein Ausgleichsbetrag erhoben werden soll, ist vor der Erhebung von zusätzlichen Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich geschützt. Das teilt die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem mit.

„Das hat auf unsere Anfrage hin die Landesregierung nochmals klar gestellt. Von Straßensanierung betroffene Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt können aufatmen.“

Eine doppelte Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und anschließend durch die Erhebung eines Ausgleichsbetrages kommt auch im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ von Brandenburg an der Havel nicht in Betracht.

Unbeachtlich ist, ob die Straßenbaumaßnahme selbst innerhalb eines Bereiches gelegen ist, für den Ausgleichsbeträge erhoben werden sollen. Soweit eine Straßenbaumaßnahme für die Sanierung des Gebietes erforderlich ist, dürfen bei Grundstücken, für die zukünftig Ausgleichsbeträge erhoben werden, keine KAG-Beiträge erhoben werden. So die eindeutige Regelung nach § 154 BauGB.

Es ist nur eine Ausnahme vorstellbar: Die Straßenbaumaßnahme selbst dürfte nicht in Zusammenhang mit der Sanierung der historischen Innenstadt stehen. Nur in einem solchen seltenen Fall wäre vorstellbar, dass ein Ausgleichsbetrag erhoben werde und zusätzlich ein KAG-Beitrag für den Straßenausbau. Diese Straßenbaumaßnahme dürfte dann aber keinen Zusammenhang mit der Stadtsanierung haben. Dies ist bei den in Brandenburg an der Havel diskutierten Fällen jedoch nicht der Fall.

Den genauen Wortlaut finden Sie in der Antwort der Landesregierung auf Frage 14 der Drucksache 5/6295 auch unter folgendem Link: http://gruenlink.de/ggb

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