von Halem: Mindestlohn im Vergabegesetz politisch gewollt - Land erstattet der Kommune höhere Verwaltungskosten

08.11.2011

Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem kritisiert die Klage-Pläne der Stadt Potsdam gegen das Landesvergabegesetz:

„Eine halbwegs vernünftige Bezahlung von Arbeitnehmern liegt auch im kommunalen Interesse“, sagt die bündnisgrüne Politikerin, „Das Vergabegesetz der rot-roten Landesregierung bleibt noch hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Die fordern 8,50 Euro pro Stunde und nicht nur 8 Euro wie im rot-roten Gesetz vorgesehen. Der durch die neuen Regelungen entstehende Verwaltungsmehraufwand wird den Kommunen vom Land erstattet. Ökologische Kriterien sind im Gegensatz zu anderen
Bundesländern überhaupt nicht enthalten. Internationale Schutzstandards für Arbeitnehmer fehlen ebenso wie eine Gleichstellung inländischer und ausländischer Bieter im Bewerbungsverfahren. Auf Grund der hohen Wertgrenzen wird die Anwendung des Vergabegesetzes nach Expertenmeinung sowieso nur 10 bis 20 Prozent der kommunalen Aufträge betreffen. Die Landesregierung ist damit hinter den eigenen Versprechungen der Koalitionsvereinbarungen zurückgeblieben.“

Es sei unverständlich, so von Halem weiter, warum die Stadt Potsdam über eine Verfassungsklage nachdenke.

Der Potsdamer Baubeigeordnete Matthias Klipp hatte in der Stadtverordnetenversammlung in Vertretung des Finanzbeigeordneten Burkhard Exner vorgetragen, die Stadt prüfe eine Verfassungsklage zum Vergabegesetz gegen das Land. Als Gründe wurden städtische Mehrkosten und eine Verletzung des Konnexitätsprinzipes durch das Land angeführt. Nach diesem Prinzip muss das Land Geld für Aufgaben bereitstellen, die es an die Kommunen überträgt.

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