SPD und LINKE lehnen verbindlichen Zeitplan zur Änderung des Minister- und Landesbeamtengesetzes ab

16.03.2011

Ein von den drei Oppositionsfraktionen im Brandenburger Landtag vorgelegter verbindlicher Zeitplan sowie Eckpunkte zu Neuregelungen im Minister- und Landesbeamtengesetz wurden von der SPD- und LINKE-Fraktion im heutigen Hauptausschuss des Parlaments abgelehnt. CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kritisieren die zögernde Haltung der rot-roten Koalitionsfraktionen scharf.

Ingo Senftleben, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion:
„Obwohl die rot-rote Landesregierung signalisierte, dass sie grundsätzlich ein Interesse an der Änderung des Ministergesetzes hat, haben SPD- und LINKE-Fraktion die Festlegung eines verbindlichen Zeitplans für die Gesetzesänderungen abgelehnt. Das ist eine merkwürdige Doppelmoral. Anstatt der Landesregierung einen klaren parlamentarischen Auftrag zu erteilen, stehlen sich die rot-roten Koalitionsfraktionen aus der Verantwortung.

Die heiklen Versorgungsfälle von Ministern und Landesbeamten in der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass aktives Handeln dringend geboten ist und von den Bürgern erwartet wird. Rot-Rot ignoriert damit eine Forderung der breiten Öffentlichkeit."

Marion Vogdt, Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion:
„Es ist wie immer: Rot-Rot will verzögern und verschieben."

Marie Luise von Halem, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Linke und SPD haben unseren konstruktiven Vorschlag im Schnellverfahren niedergestimmt und zumindest im Hinblick auf das Beamtengesetz auf die lange Bank geschoben. Die hohen Versorgungszahlungen an voll arbeitsfähige politische Frühpensionäre sind den normalen Arbeitnehmern nicht zu vermitteln und bedürfen
dringend einer Anpassung. Aber auch zur Begrenzung von Lobbyinteressen auf die Landespolitik bedarf es der Gesetzesänderungen. Wir drängen darauf, dass Minister und Staatssekretäre bis zu drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus der Politik nicht in Bereichen tätig sein dürfen, die mit ihrer früheren politischen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Dass sich Minister unmittelbar nach dem Ende ihrer Karriere im Amt gewonnenes Insiderwissen mit gut dotierten Beraterverträgen vergolden lassen, muss der Vergangenheit angehören."

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