11.10.2017 Kleine Anfrage: Wie positioniert sich die Landesregierung zur anstehenden Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages?

Am 19./20. Oktober 2017 findet in Saarbrücken die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt, auf der der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen werden soll. Dazu gehört unter anderem die Neugestaltung des Telemedienauftrags mit einer neuen Regelung zum Verbot presseähnlicher Telemedienangebote sowie zur Verweildauer von Telemedienangeboten. Parallel dazu berät eine nicht-öffentliche AG „Auftrag und Strukturoptimierung" über mögliche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit dem Hauptziel, zukünftige Beitragserhöhungen zu vermeiden. Auch an diesen Überlegungen ist die Öffentlichkeit nicht beteiligt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Darstellung ihrer Position, die sie in den anstehenden Gesprächen vertreten wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Änderungen stehen im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags zurzeit an?

2. Wie ist der Zeitplan zum Abschluss und zur Umsetzung des 21. Rundfunkstaatsvertrages?

3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den einzelnen Themen des neuen Rundfunkstaatsvertrages, insbesondere zur Neufassung des Telemedienauftrags?

4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu den einzelnen Themen in der Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung", die derzeit über den Reformbedarf bei ARD und ZDF berät?



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