Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg“

Rede am 22.1.2014 - Es gilt das gesprochene Wort! Anrede! Wer musiziert, ist besser in Mathe. Das mag erstmal absurd klingen, stimmt aber trotzdem, wie wissenschaftliche Expertise, z.B. von Prof Martin Korte von der TU Braunschweig, bestätigen. Musik ist gut für die Seele, die eigene und die derer, die zuhören dürfen, und außerdem gut für schulische Lernerfolge, weil es die Kommunikation zwischen den Gehirnhälften auf besondere Weise trainiert. Ob man das umgekehrt von Mathe auch sagen kann, bezweifle ich. Gerade für Kinder, und gerade in einer Zeit, wo wir wissen, dass die Versorgung mit Musiklehrerinnen gerade an Grundschulen schwierig ist, kommt den Musikschulen deshalb besondere Bedeutung zu. Dass die Kunstschulen in das Gesetz mit aufgenommen wurden, ist ausdrücklich zu begrüßen. Unerfreulich ist aber, dass sich mit diesem Zusammenschluss die finanzielle Situation für die Musikschulen verschlechtern kann.

22.01.14 –

Rede am 22.1.2014

- Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede!

Wer musiziert, ist besser in Mathe. Das mag erstmal absurd klingen, stimmt aber trotzdem, wie wissenschaftliche Expertise, z.B. von Prof Martin Korte von der TU Braunschweig, bestätigen. Musik ist gut für die Seele, die eigene und die derer, die zuhören dürfen, und außerdem gut für schulische Lernerfolge, weil es die Kommunikation zwischen den Gehirnhälften auf besondere Weise trainiert. Ob man das umgekehrt von Mathe auch sagen kann, bezweifle ich.

Gerade für Kinder, und gerade in einer Zeit, wo wir wissen, dass die Versorgung mit Musiklehrerinnen gerade an Grundschulen schwierig ist, kommt den Musikschulen deshalb besondere Bedeutung zu. Dass die Kunstschulen in das Gesetz mit aufgenommen wurden, ist ausdrücklich zu begrüßen. Unerfreulich ist aber, dass sich mit diesem Zusammenschluss die finanzielle Situation für die Musikschulen verschlechtern kann.

Die Mittel für die Musikschulen wurden 2003 von 3,3 auf 2,6 Mio. € gekürzt. Seitdem sind die Schülerzahlen um ein Viertel gestiegen, die Personalkosten um gut die Hälfte. Trotzdem soll mit dem neuen Gesetz die Landesförderung auf dem Niveau von 2003 verbleiben. Der Landesanteil an den Gesamtkosten der Einrichtungen lag vor der Kürzung bei 15 % und ist auf jetzt 9 % geschrumpft. Auch die Förderung der bisher geförderten drei Kunstschulen mit 90.000 € in das Gesetz zu übernehmen, bedeutet, dass ein weiterer Ausbau der Kunstschulen zusätzlich zu Lasten der Musikschulen ginge.

Wollen wir das wirklich? Angesichts der Debatte um Ganztagsschulen, der Vernetzung zu regionalen Bildungslandschaften? Angesichts des Mangels an ausgebildeten Lehrkräften für Kunst und Musik, insbesondere in den ländlichen Regionen und insbesondere an den Grundschulen?

Unsere Antwort ist: Nein. Wir haben deshalb die Erhöhung der Förderung auf 5,2 Mio. € für die Musikschulen und 400.000 € für die Kunstschulen beantragt, leider ohne Erfolg. Die Antwort von SPD und Linken ist nämlich ein Ja. Letztlich konsequent angesichts der Ablehnung der Volksinitiative, für die zwar genug Unterschriften gesammelt wurden (übrigens damals auch von der Linken!), die der Landtag mit seiner rot-roten Mehrheit aber ablehnte. Beschlossen wurde Anfang 2010 nur der wenig verheißungsvolle Auftrag an die Landesregierung, „das Musikschulgesetz einschließlich der bestehenden Förderinstrumentarien und der Finanzsystematik … zu evaluieren und entsprechend zu novellieren.“
Fakt ist: Wir haben auch hier wieder eine rote Laterne: das Land Brandenburg stellt im Vergleich der Bundesländer den geringsten Zuschuss für  Musikschulen, Musikhochschulen und Musikgymnasien bereit (Musikhochschulen und Gymnasien gibt es ja hier auch gar nicht!). Es sind gerade mal 2,04 Euro pro Kopf und Jahr. Im Vergleich dazu investiert Sachsen 7,24 Euro.

Kommunen und Eltern tragen die Hauptlast bei der Finanzierung. Das ursprünglich angestrebte Ziel einer Drittelfinanzierung des Landes ist in weite Ferne gerückt. Sämtliche Tarifanpassungen werden weiterhin die Kommunen finanzieren müssen, obwohl sie dazu kaum in der Lage sind. Im Gegenteil: Viele Kommunen sind im Rahmen der Haushaltssicherung gezwungen, bei den freiwilligen Ausgaben zu kürzen.

Wahrscheinlich werden aus festangestellten Musiklehrern zunehmend Honorarkräfte. Schon 1999 bis 2009 wuchs der Anteil der Honorarkräfte um 8%, während fest angestellte Vollzeitkräfte um 10% abgebaut wurden.

Wie sollen die Träger befähigt werden, Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu unterrichten? Ihr Anteil betrug 2008 laut Evaluierung gerade einmal 3,9% an der Gesamtschülerschaft. Es wäre deshalb ein wichtiges Signal gewesen, wenigstens, wie die CDU das fordert, das erfolgreiche Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ in das Gesetz aufzunehmen und in die reguläre Landesförderung zu integrieren. Aber auch auf dieses Bekenntnis hat die Landesregierung verzichtet.

Das ist die Stärkung der Kulturellen Bildung in unserem Land, allen Lippenbekenntnissen der kulturpolitischen Strategie 2012 und dem „Konzept Kulturelle Bildung“ zum Trotz. Wir lernen: Konzepte sind das eine. Die rot-rote Wirklichkeit das andere. Aber so hat Bildung eben Priorität in Brandenburg.

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Reden