Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die Neuregelung der Hochschulzulassung in Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort! Dass das Gesetz zur Neuregelung der Hochschulzulassung nötig ist, weil die grundgesetzlich garantierte Freiheit zur Berufswahl nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf und dieses neue Zulassungsgesetz bisherige Vorgaben der Hochschulvergabeverordnung in Gesetzesrang übernimmt, brauche ich hier als fünfte Rednerin, noch dazu in der zweiten Lesung, nicht mehr weiter auszuführen.

12.06.15 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

Dass das Gesetz zur Neuregelung der Hochschulzulassung nötig ist, weil die grundgesetzlich garantierte Freiheit zur Berufswahl nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf und dieses neue Zulassungsgesetz bisherige Vorgaben der Hochschulvergabeverordnung in Gesetzesrang übernimmt, brauche ich hier als fünfte Rednerin, noch dazu in der zweiten Lesung, nicht mehr weiter auszuführen.

Die Anhörung, die wir im Ausschuss vorgenommen haben, hat noch einige Diskussionspunkte zutage gefördert:

Dass es jetzt möglich ist, im Rahmen der Vorabquote BewerberInnen zu bevorzugen, für deren Studiengangswahl ein besonderer öffentlicher Bedarf besteht, begrüßen wir. Insbesondere bei angehenden Lehrkräften in den sogenannten Mangelfächern kann das zu einer Bereicherung für das Land führen – wenn wir auch damit noch keine Garantie haben, dass die Ausgebildeten tatsächlich in Brandenburg bleiben werden.

Gleichermaßen halten wir es für richtig, dass für die vorgesehenen Auswahlverfahren keine Gebühren verlangt werden dürfen.

Auch den jetzt noch vorgelegten Änderungsantrag der Koalition, der eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium ermöglicht, auch wenn noch nicht alle Zeugnisse vorliegen, unterstützen wir – das erleichtert den nahtlosen Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium. Schließlich liegt es nicht im Verschulden der Studierenden, wenn die Zeugnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen können. Verwunderlich nur, warum die Koalition im Ausschuss nicht unserem Änderungsantrag zustimmen konnte, der genau dasselbe Ziel zum Inhalt hatte. [Konkretisieren nach Ä-Antrag Koa!]

Abgesehen von ein paar kleineren bleibt ein durchaus relevanter Kritikpunkt für uns:

Wir halten es weiterhin für richtig, den Kriterienkatalog, nach denen die Hochschulen die Aufnahme von Studierenden organisieren, zu öffnen. Es mag sehr wohl Fälle geben, nach denen andere oder zusätzliche Kriterien sinnvoll sind. Auch die sogenannte relative Note, von der noch kein Mensch weiß, wie sie eigentlich berechnet werden soll, wollen wir nicht zwingend als Aufnahmekriterium festsetzen. Hier hätten die Hochschulen mehr Selbstständigkeit verdient! Wir hatten gehofft, kritische Geister damit einfangen zu können, dass zusätzliche Kriterien mit dem Ministerium abzusprechen sind. Schade – wenn auch nicht wirklich überraschend -, dass die Koalitionsfraktionen so wenig Vertrauen in die Hochschulen haben.

Darüber hinaus berührt auch dieser Tagesordnungspunkt mal wieder unser Lieblingsthema Hochschulfinanzierung: Natürlich haben die Zulassungsbeschränkungen auch etwas mit der Grundfinanzierung zu tun! Die Hochschulen brauchen ausreichend Ressourcen, Studienplätze entsprechend der Nachfrage anbieten und auf selektive Zugangshürden verzichten zu können. Das Ceterum Censeo ist deshalb weiterhin und immer wieder, die Grundfinanzierung zu verbessern!

Und noch ein letzter ähnlich lautender Satz zu dem Kuckucksei, das wir hier mit ausbrüten, das vieldiskutierte Kunst- und Musikschulgesetz: Auch hier gilt für uns unverändert, dass wir eine bessere Ausstattung für richtig halten!

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Reden