Marie Luise von Halem spricht zu unserem gemeinsam mit SPD, CDU und DIE LINKE eingebrachten Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe“

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Königer, Sie haben dem Namen Ihrer Partei wieder einmal alle Ehre gemacht und eine großartige Alternative zu dem vorgelegt, worauf wir uns hier geeinigt haben.

17.12.15 –

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Königer, Sie haben dem Namen Ihrer Partei wieder einmal alle Ehre gemacht und eine großartige Alternative zu dem vorgelegt, worauf wir uns hier geeinigt haben. Ich freue mich als Bündnisgrüne sehr, dass wir das in der knappen Zeit so gut geschafft und uns sowohl auf den Antrag als auch auf den Entschließungsantrag geeinigt haben. Ich freue mich, dass in dem Antrag bzw. in dem Gesetz die Partizipation von Jugendlichen sowie das Benehmen bzw. die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag festgeschrieben sind, sodass wir hier auch sehr schnell wieder über das Thema diskutieren können; denn das ist etwas, was uns die aktuelle Situation lehrt: Wir müssen imstande sein, sehr flexibel zu reagieren. Wir müssen uns auch eine gewisse Fehlerfreundlichkeit zugestehen und erkennen, dass wir Dinge einfach neu formulieren müssen.

Ich freue mich auch über den Entschließungsantrag, der vier Punkte enthält, die uns Bündnisgrünen besonders wichtig waren, nämlich unter anderem, dass es Standards für Clearing gibt und bei der Altersfeststellung - wie es jetzt hier heißt - im Zweifel das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll. Wir alle wissen genau, dass sich dahinter die Forderung auf Bundesebene verbirgt, im Zweifel für die Minderjährigkeit zu entscheiden. Wir freuen uns auch, dass Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Grundsatz ist, der den Kommunen nahegelegt wird - in dem Wissen, dass eine Unterbringung in städtebaulich integrierter Lage, wie es im Landesaufnahmegesetz auch schon einmal formuliert wurde, an die Grenzen der Konnexität stieße.

Ein letzter Punkt: Informations- und Beratungsangebote für Flüchtlinge sollen laut dem Entschließungsantrag geprüft werden. Auch das ist ein guter Schritt. Ob aus diesem Schritt eines Tages eine Ombudsstelle werden kann, wird man sehen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist aus meiner Sicht noch übrig: die Frage nach dem Recht auf Beschulung. Auch darüber haben wir in diesem Zusammenhang diskutiert. Das gehört inhaltlich nicht hierhin, ist aber auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, wenn wir über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge reden. Das muss ins Schulgesetz aufgenommen werden, in dem bislang kein Recht auf Beschulung verankert ist. Es muss in unser aller Interesse sein, dass junge Menschen, die hierherkommen und die bei uns üblichen Schuljahre noch nicht absolviert haben, das Recht auf Beschulung erhalten - auch wenn sie über der Altersgrenze sind.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE sowie der Abgeordneten Augustin [CDU])

Dem Dank an alle beteiligten Ministerien, konkurrierenden Fraktionen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter usw. schließe ich mich ausdrücklich und gerne an. Ich denke, wir werden noch manches gemeinsam zuwege bringen

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE, vereinzelt SPD sowie der Abgeordneten Augustin [CDU])

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Reden