Marie Luise von Halem spricht zur Beschlussempfehlung des Ausschusses zu unserem Antrag „Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg

Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Alten Wein in alten Schläuchen, habe ich dieses Thema genannt, als wir im März diesen Antrag ins Plenum gebracht haben – verbunden mit der Hoffnung, dass alter Wein hervorragend schmecken kann. Das tut er offensichtlich!

16.12.16 –

Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede] Alten Wein in alten Schläuchen, habe ich dieses Thema genannt, als wir im März diesen Antrag ins Plenum gebracht haben – verbunden mit der Hoffnung, dass alter Wein hervorragend schmecken kann. Das tut er offensichtlich! Deutlich wurde das nicht nur dadurch, dass angesichts der Debatte unter Interessierten der Medienrat im Sommer entschieden hat, die Sendezeiten für die Radioinitiativen in der Region auszuweiten und ihnen so die Möglichkeit gegeben hat, die Sendezeiten untereinander aufzuteilen und ihr Programm noch vielseitiger zu gestalten. Zudem wurde im vergangenen Monat die neue Berliner Koalitionsvereinbarung unterzeichnet, in der eine Novellierung des Medienstaatsvertrages festgehalten ist, mit dem Ziel, auch nicht-kommerzielle Medienangebote besser fördern zu können, sofern sie hochwertigen journalistischen Standards gerecht werden. Dieser Berliner Wunsch ist also nicht dem Diskontinuitätsprinzip anheimgefallen! Der erfreulichste Schritt ist die jetzt hier vorliegende und zwischen den Koalitionsfraktionen und uns gemeinsam ausgehandelte Beschlussempfehlung, die gegenüber unserem Ursprungsantrag eine deutliche Weiterqualifizierung erfahren hat. Sie honoriert ausdrücklich die bislang von der mabb in dieser Richtung ergriffenen Schritte und bittet um Ausweitung der Angebote, für Medienbildung, für den ländlichen Raum und für die Realisierung eines Sorbenradios. Die Beschlussempfehlung enthält auch den Wunsch unseres Ursprungsantrages nach Aufnahme einer Regelung für nicht-kommerziellen Rundfunk bei der nächsten Novellierung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg. Ist zwar nur ein Prüfauftrag, noch dazu ohne Fristsetzung. Aber es gibt ja auch noch die Berliner Wünsche, so dass ich ganz optimistisch bin, dass wir nicht nochmal unter dem Damoklesschwert der Diskontinuität über dieses Thema reden müssen. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept für den nicht-kommerziellen Rundfunk zu erarbeiten. Das war den Initiativen ein großes Anliegen, eine Debatte darüber zu beginnen, wie denn eine sinnvolle Förderung ihres Engagements aussehen könnte. Insofern freue ich mich über das Zustandekommen dieser R2G-BE, wenn auch in der Gewissheit, dass wir von diesem alten Wein in alten Schläuchen immer wieder noch  werden probieren müssen. >> Antrag: „Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg“ (pdf-Datei) Der Beschlussempfehlung und unserem Antrag ist mehrheitlich gefolgt worden.

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Reden