Marie Luise von Halem spricht zum gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU-Fraktion „Gesetz für familiengerechte Kindertagesstätten (Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes)“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Ich kann mich noch gut erinnern, als ich als Geschäftsführerin des bündnisgrünen Landesverbands für Wahlkampfgestaltung verantwortlich gewesen bin. Da erklärten uns die Werbestrategen immer, wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass einmal geäußerte Botschaften im Wahlkampf auch bei der Zielgruppe ankämen. Nein, wir müssten die zentralen Botschaften so oft wiederholen, dass wir sie selbst nicht mehr hören könnten (bzw. dass wir schon über die eigene Grenzdebilität nachdächten). Erst dann gäbe es überhaupt die Chance, dass wirklich ankommt, was wir wollen.

31.01.18 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich als Geschäftsführerin des bündnisgrünen Landesverbands für Wahlkampfgestaltung verantwortlich gewesen bin. Da erklärten uns die Werbestrategen immer, wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass einmal geäußerte Botschaften im Wahlkampf auch bei der Zielgruppe ankämen. Nein, wir müssten die zentralen Botschaften so oft wiederholen, dass wir sie selbst nicht mehr hören könnten (bzw. dass wir schon über die eigene Grenzdebilität nachdächten). Erst dann gäbe es überhaupt die Chance, dass wirklich ankommt, was wir wollen.

So ähnlich geht’s mir hier: Seit ich im Landtag bin, kommen wir wahrscheinlich auf ein gutes Dutzend Anträge auf mehr Qualität in Kindertagesstätten. Und die Qualität hat immer mit der Gruppengröße zu tun. Also: Einen Stufenplan für mehr Qualität in Kitas, einen besseren Betreuungsschlüssel, mehr Leitungsfreistellung, Einführung einer dritten Betreuungszeitstufe und so weiter. Immer wieder haben wir das beantragt, mal alleine, mal mit der CDU gemeinsam. Und ja, die Landesregierung hat sich bewegt. (Ein großes Bienchen übrigens an Frau Ernst: Sie sind die Erste, die sich tatsächlich an eine Langzeitplanung gewagt haben, mit Ihrer Aussage, Sie wollten in 10 Jahren beim Betreuungsschlüssel bei 1:3 und 1:8 sein! Wenn ich auch nicht weiß, ob Sie tatsächlich nur den rechnerischen Betreuungsschlüssel meinen, oder die tatsächliche Gruppengröße?. Und wenn das Alles auch sehr langsam geht ..... ja,  mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

Wir werden jedenfalls nicht locker lassen, weil wir wissen, wie wichtig die ersten Jahre für die Bildungsbiographie von Kindern sind, weil wir wissen, dass jeder in diesem Zeitraum in die Bildung eines Menschen investierte Euro sich volkswirtschaftlich gesehen eine mehrfache Rendite erzielt, weil wir wissen, dass nur etwa 10% aller deutschen Kitas gute oder sehr gute Qualität aufweisen und weil wir wissen, dass wir in Brandenburg bei der Gruppengrößen weiterhin ganz hinten stehen.

Das darf nicht so weiter gehen! Und mit dieser Forderung heute stehen wir ja nicht alleine, sie hat breite Unterstützung im Land, bei den Trägerorganisationen, und auch als Teil des Ergebnis des Expertendialoges, aufbauend auf den Bertelsmann-Untersuchungen.

Jetzt – wie die Koalition – einen neuen Bericht über die Inanspruchnahme des erweiterten Rechtsanspruches aufgeschlüsselt nach Landkreisen einzufordern, ist nun wirklich nichts anderes als ein fadenscheiniges Ausweichmanöver, um Handlungswillen vorzutäuschen und Zeit zu gewinnen. Im Großen und Ganzen wissen wir das schon lange, wie die Betreuungszeiten sind, und im Detail – in Stundenscheiben – wird das gar nicht überall erfasst!

Jetzt haben wir das Geld, dieses Projekt auch umzusetzen. Jetzt sollten wir das auch tun! Ob wir ausreichend qualifizierte Erzieherinnen haben, wird sich zeigen. An dieser Qualität sollten wir natürlich keine Abstriche machen. Aber wir könnten nochmal einen großen Schritt tun, umsetzen, was die LIGA, der Städte- und Gemeindebund und andere schon lange von uns erwarten!

Wenn Sie jetzt ablehnen, sehr geehrte  Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, dann tun Sie nicht so, als bräuchten wir noch Grundlagenforschung! Die könnten wir auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einholen, wenn der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen würde. Wenn Sie das jetzt nicht wollen, dann seien Sie doch wenigstens ehrlich und reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Sagen Sie doch einfach wie’s ist: Es ist Ihnen das Geld nicht wert!

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Reden