Marie Luise von Halem spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB VIII“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Dieser Antrag der AfD zur obligatorischen Altersfeststellung für jeden unbegleiteten eingereisten Jugendlichen ist ein weiterer Baustein in Ihrer Dauerkampagne gegen Geflüchtete. Er schlägt auch in den anderen Landtagen auf, und Sie haben schon den Bundestag damit befasst.  Nur eines ist anders als sonst: In dieser Frage haben Sie die CSU und die Brandenburger CDU an Ihrer Seite, und das finden wir beunruhigend. Und die CDU setzt mit dem indiskutablen Vorschlag, die Menschen in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt bis zu zwei Jahre festhalten zu wollen, noch einen drauf. Solche Vorschläge erinnern mich an die CDU von Koch und Schönbohm. Ich hatte eigentlich gedacht, da wären wir weiter.

31.01.18 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Dieser Antrag der AfD zur obligatorischen Altersfeststellung für jeden unbegleiteten eingereisten Jugendlichen ist ein weiterer Baustein in Ihrer Dauerkampagne gegen Geflüchtete. Er schlägt auch in den anderen Landtagen auf, und Sie haben schon den Bundestag damit befasst.  Nur eines ist anders als sonst: In dieser Frage haben Sie die CSU und die Brandenburger CDU an Ihrer Seite, und das finden wir beunruhigend. Und die CDU setzt mit dem indiskutablen Vorschlag, die Menschen in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt bis zu zwei Jahre festhalten zu wollen, noch einen drauf. Solche Vorschläge erinnern mich an die CDU von Koch und Schönbohm. Ich hatte eigentlich gedacht, da wären wir weiter.

Mein Appell richtet sich deswegen auch in Richtung CDU: Passen Sie auf, dass Sie diesen punktuelle Schulterschluss nicht zu weit treiben. Die Geister, die Sie rufen, werden es Ihnen nicht danken, aber Sie verspielen Vertrauen bei den engagierten Menschen z. B. in den Kirchen oder den Jugendverbänden. Sie bewältigen die Probleme, wie sie z. B. jetzt in Cottbus aufgetreten sind, nicht damit, dass Sie geflüchtete Jugendliche unter Generalverdacht stellen. Im Gegenteil, dadurch bauen Sie nur neue Fronten auf.

Kinder und Jugendliche, die unbegleitet zu uns kommen, insbesondere die aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, brauchen in erster Linie Hilfe, Unterstützung und so bald als möglich eine Perspektive. Das ist die beste Prävention gegen Gewalt, wie sie auch im Gutachten des Kriminologen Pfeiffer nachlesen können, der sich ja nicht als linker Spinner einen Namen gemacht hat! Und die Kommunen, die Schulen und Jugendeinrichtungen brauchen die Ressourcen, um diese Aufgabe bewältigen zu können.

Niemand will hier in Abrede stellen, dass es auch Fälle gibt, in denen Geflüchtete eine falsche Altersangabe machen. Im SGB VIII stehen für Fälle, wo es berechtigte Zweifel am Alter der Geflüchteten gibt, die Instrumente, um eine ungefähre Altersbestimmung vorzunehmen. Da ist zum einen die Inaugenscheinnahme. Und zum andern kann ja jetzt schon eine ärztliche Untersuchung durch das Jugendamt veranlasst werden. Aber auch diese wird letztlich meist keine Gewissheit bringen. Dazu hat sich der Präsident der Bundesärztekammer  Montgomery, auch er  bisher nicht als Linksaußen aufgefallen, klar geäußert, wenn er sagt, eine medizinische Altersfeststellung sei aufwändig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet, und wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl.

Die rar gesäten Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrlich dringender für andere Aufgaben gebraucht, als bei allen jungen Geflüchteten das Alter festzustellen.

Im Übrigen: Entscheidend für die Frage, ob vor Gericht bei volljährigen Heranwachsenden das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist der geistige Entwicklungsstand des jungen Menschen. Dabei  spielen das Geburtsdatum und die körperliche Entwicklung eine untergeordnete Rolle.

Wenn ich in der Praxis des Jugendhilferechts Lücken sehe, dann eher in der Frage, wie wir mit jungen Geflüchteten umgehen, die nach der Volljährigkeit aus den Hilfesystemen herausfallen. Wie schaffen wir es, den Übergang zu gestalten?
Wir haben uns in den letzten Sitzungen des Bildungsausschusses mehrfach mit dem schwierigen Übergang von Schule zu Beruf befasst. Wenn schon die hier Aufgewachsenen Probleme haben, sich in diesem Übergang zu Recht zu finden, wie viel schwerer muss das für Geflüchtete sein, die oft mitten in den Unterstützungsmaßnahmen stecken, wenn sie volljährig werden?

In § 41 SGB VIII ist geregelt: „Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.“

Dieser Rechtsanspruch gilt für alle jungen Volljährigen hierzulande, nicht nur für Deutsche. Statt sich mit Ihrer durchschaubaren Initiative zu befassen, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie wir diesen Anspruch besser mit Leben füllen.

Kategorie

Reden