26.1.2018 Mündliche Anfrage: Ausschluss von studentischen Beschäftigten von Personalratswahlen

Ausschluss von studentischen Beschäftigten von Per sonalratswahlen Personalratswahlen müssen laut Personalvertretungsg esetz zwischen dem 1. März und 31. Mai und rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Wahlperiode stattfinden. Zum Beispiel enden die Amtszeiten der amtierenden Personalräte an der Universität Potsdam am 4. Mai. Bisher sind Studierende, die an einer Hochschule eine Beschäftigung ausüben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dies entspricht nicht Artikel 50 der Verfassung des Landes Brandenburg, wonach Beschäftigte das Recht auf Mitbestimmung in Betrieben, Unternehmen und Dienststellen haben. Die Landesregierung hatte auf meine Anfrage im März des letzten Jahres zugesagt, das Problem zu lösen, aber bislang nichts umgesetzt. Laut Referentenentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften soll studentischen Beschäftigten die Möglichkeit zur Beteiligung an den Personalratswahlen eingeräumt werden. Da dieser Gesetzentwurf aber noch nicht offiziell eingereicht ist, wird die gesetzliche Änderung nicht mehr rechtzeitig vor den Wahlen erfolgen können. Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Lösung hat sie den studentischen Beschäftigten für dieses Problem anzubieten?

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