19.05.2015 Kleine Anfrage: Schulinterne Fortbildungen

(Nr. 646 – Marie Luise von Halem) In den Haushaltsverhandlungen im Bildungsausschuss wurde vorgetragen, dass es für die Schulen im Land Brandenburg unkompliziert sei, bei den Regionalstellen des Landesschulamtes Gelder für schulinterne Fortbildungen zu beantragen und bewilligt zu bekommen. Außerdem würde dies auch von vielen Schulen wahrgenommen. Ein Defizit bei Fortbildungen, die ein ganzes Kollegium oder größere Teile eines Kollegiums einer Schule machen, würde nicht gesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1) Wie definiert die Landesregierung schulinterne Fortbildungen?
2) Wie viele Fortbildungsveranstaltungen, die schulintern durchgeführt wurden und bei den Regionalstellen bzw. bei den ehemaligen staatlichen Schulämtern beantragt wurden, sind seit 2009 beantragt, genehmigt und durchgeführt worden? (Bitte nach Jahren, Schulamtsbezirken, Beantragungen, Genehmigungen, Durchführungen und Kosten aufschlüsseln)
3) Welche Themen haben diese schulinternen Fortbildungsveranstaltungen?
4) Sind die Schulen bei der Auswahl von schulinternen Fortbildungen auf dem Markt frei oder gibt es dafür Vorgaben? Wenn ja, wie sehen diese aus?
5) Wie viel Geld steht den Schulen für solche schulinternen Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landesschulamtes zur Verfügung? Wie groß war der Abfluss? (Bitte seit 2009 aufschlüsseln)
6) Ist es möglich das Schulen sich in Verbünden zusammenschließen und gemeinsame schulinterne Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landesschulamtes beantragen? Wie sind dafür die Voraussetzungen und wie oft ist dies seit 2009 vorgekommen?
7) Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Instrument der schulinternen Fortbildungsfonds? (Bitte ausführlich)
8) Wie ist es für einzelne Lehrkräfte möglich Coaching-Angebote als individuelle Fortbildungen zu machen und diese bezahlt zu bekommen?

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