Lehrer-Fahrtkosten für Klassenfahrten - Rechtsbruch mit Ansage

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM hat der Landesregierung in der Auseinandersetzung um die Erstattung von Fahrtkosten von Lehrern für Klassenreisen vorgeworfen, in Kenntnis der Rechtslage Recht gebrochen zu haben.

,,Dass eine Klassenreise dienstlich veranlasst ist und somit das Ministerium als Arbeitsgeber für die Kosten der Lehrer aufkommen müsste, leuchtet schon dem Laien ein und dürfte auch dem  brandenburgischen Bildungsministerium nicht unbekannt gewesen sein. Es hat seine rechtswidrige Praxis jedoch noch nicht einmal korrigiert als ein Gericht in Nordrhein-Westfalen vor einem Jahr die Lage klar  stellte. Das Ministerium von Martina Münch muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen, einen Rechtsbruch mit Ansage begangen zu haben. Offenkundig hat es in Kenntnis der Dauer von Verwaltungsgerichtsprozessen auf Zeit gespielt, um Kosten zu reduzieren. Von einem rechtsstaatlichen Verwaltungshandeln kann hier nicht mehr die Rede sein."

,,Klassenfahrten sind wichtig und pädagogisch sinnvoll, weil Schülerinnen und Schüler hier einen Praxisbezug zum Unterrichtsstoff herstellen und soziale Kompetenzen ausbauen können. Brandenburgs Lehrer zu nötigen, entweder bei den Eltern den Klingelbeutel aufzuhalten oder ihre Fahrkosten aus eigener Tasche zu bezahlen, wirft kein gutes Licht auf die Landesregierung."

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Missstand zuletzt in den Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2013/14 thematisiert. Ein entsprechender Änderungsantrag unserer Fraktion zur Aufstockung des Etats für Klassenfahrten wurde von SPD und Linken abgelehnt.

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