Lausitzrat soll Vorschlag für Hochschulstruktur erarbeiten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Kritik der Betroffenen am Vorgehen der Landesregierung, über die Köpfe der Beteiligten hinweg eine Neugründung der Hochschulen in der Lausitz durchsetzen zu wollen. Gleichzeitig teilen wir auch die Forderung des Gutachtens der Emmermann-Kommission nach besserer Kooperation der Hochschulen BTU und Hochschule Lausitz, bzw. nach Komplementarität der Studienangebote.

Eine Fusion der Hochschulen halten wir zum Erreichen dieses Zieles für möglich, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht für den richtigen Weg. Deshalb schlagen wir die Einrichtung eines Lausitzrates unter Einbindung der Hochschulen sowie weiterer Akteure vor. Dieses Gremium soll innerhalb von zwei Jahren einen geeigneten Vorschlag für die Struktur der Hochschulen vorlegen.

Wir erwarten einen verbindlichen und zukunftsfähigen Strukturvorschlag, der folgende Anforderungen erfüllt:

  • Umsetzung der Vorgaben aus dem Emmermann-Gutachten
  • maximale Durchlässigkeit zwischen Hochschule Lausitz und BTU für Studierende und DoktorandInnen
  • Intensivierung der Kooperation in Lehre und Forschung möglichst auf Fachbereichsebene nach den o.g. Vorgaben sowie eine Verbindung der anwendungsbezogenen und der theoriegeleiteten Forschungsansätze
  • weitestgehende Einbindung aller Beteiligten und Interessengruppen (Studierende, Beschäftigte, Lausitzer, KMU, Wissenschaftscommunity) in den Prozess
  • demokratische Gestaltung der Leitungs- und Beteiligungsstrukturen an der oder den Lausitzer Hochschule(n)

Wir fordern die Aussetzung der Beratung über das Errichtungsgesetz für zwei Jahre. Statt dessen werden umgehend folgende Maßnahmen ergriffen:

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Lausitzbeauftragte der Landesregierung wird ersetzt durch einen 16-köpfigen Lausitzrat, dem 8 Hochschulmitglieder angehören, je ein Mitglied jeder Statusgruppe (HochschullehrerInnen, akademische und weitere MitarbeiterInnen, Studierende) der BTU und der Hochschule Lausitz, und acht externe Mitglieder. Die externen Mitglieder setzen sich zusammen aus je einer/m VertreterIn der Landesregierung, der Stadt Cottbus, der Stadt Senftenberg, einem Umweltforschungsinstitut, der IHK, dem Wissenschaftsrat, der Hochschulrektorenkonferenz und des Landeshochschulrates.

Das Gremium erhält den Auftrag, dem Parlament einen Vorschlag für eine tragfähige Struktur zur Erfüllung der oben genannten fünf Anforderungen vorzulegen.

Wenn der Lausitzrat diesen Findungsprozess nicht zu Ende führen kann, entscheidet das Parlament über das weitere Verfahren.



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