Stromfreileitung Marquardt und Golm: Abstandsrichtlinie berücksichtigen – Kosten offenlegen

17.02.2011

Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem fordert die Landesregierung auf, im Genehmigungsverfahren für die Rekonstruktion der
110 kV-Stromfreileitung Wustermark-Geltow 30 Meter Abstände zur Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Die brandenburgische Landesregierung hatte am 6. Juli 1995 eine „Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der
Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes“ veröffentlicht. Diese sieht bei der Planung neuer Energieversorgungstrassen einer installierten Spannung ab 110 kV einen Abstand von 30 m von den äußeren Trassengrenzen zur Wohnbebauung vor.

„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass es ein Planfeststellungsverfahren gibt und dass diese Empfehlung berücksichtigt wird“, so von Halem, „Im Landtag wird aktuell über die Erdverkabelung von Stromtrassen diskutiert. Wenn wir über Gesundheitsschutz reden, muss die Regelung von 1995 für den Hochspannungsleitungsneubau auch bei Rekonstruktionen Anwendung finden. Schließlich stehen die Leitungen dann weitere 80 Jahre. Für notwendigen Ausbau des Stromnetzes brauchen wir die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort.“

In diesem Zusammenhang bekräftigte von Halem ihre Forderung, die Kosten für die Erneuerung der Freileitung mit Alternativen wie Erdkabel oder Führung entlang der Bahntrasse offen zu legen. Schreibe man in dem Genehmigungsverfahren in Golm und Marquardt 30 Meter Abstand zur Wohnbebauung vor, müssten zwangsläufig alternative Trassen außerhalb der betroffenen Ortsteile geprüft werden, so die Abgeordnete weiter. Allein in Marquardt sei nach Angaben von Bürgern an 26 Stellen die Wohnbebauung dichter als 30 Meter an der bestehenden Hochspannungstrasse.

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