Diskussion Denkmalschutzsteuerbescheinigungen in Potsdam: „Kulturministerium soll Bescheinigungsrichtlinien überarbeiten“

16.11.2010

Die Potsdamer Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , Marie Luise von Halem, fordert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf, die Bescheinigungsrichtlinien für die Erteilung von steuerlichen Bescheinigungen nach § 28 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Brandenburg zu überarbeiten.

„Die aktuelle Diskussion um die Erteilung von Denkmalschutzsteuerbescheinigungen macht deutlich, dass Teile der Bescheinigungsrichtlinien von 1995 offenbar der aktuellen Rechtsprechung nicht standhalten. Das Ministerium versucht die Richtlinie mit
Runderlassen und Auslegungsschreiben zu präzisieren. Diese Erlasse und Schreiben sollen jedoch nach Auskunft von Fachleuten teilweise in sich widersprüchlich sein. Auch die Bescheinigungsrichtlinie selbst lässt Auslegungen und Spielräume zu. Dieser Zustand führt zu einer Rechtsunsicherheit in den bescheinigungsausstellenden Unteren
Denkmalschutzbehörden im Land. Die Behörden brauchen schleunigst wieder eine präzise Arbeitsgrundlage.“

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 12. Januar 1995 regelt die Bescheinigung nach § 28 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Brandenburg zur Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz (EStG). Dies betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Baudenkmäler für den jeweiligen Eigentümer.

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