Educon: Zögerliche Aufklärung ist fahrlässiger Umgang mit öffentlichen Geldern

12.08.2010

Spätes Handeln des Bildungsministeriums im Fall Educon gGmbH lässt an konsequenter Fach- und Rechtsaufsicht zweifeln und wirft Fragen nach den Ursachen und Konsequenzen auf.

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN verlangt in einer weiteren Kleinen Anfrage präzisere Antworten auf die Frage, ob und seit wann der Landesregierung finanzielle oder rechtliche Unregelmäßigkeiten bei der Educon gGmbH bekannt sind.

„Das späte Eingreifen des Ministeriums wirft Fragen nach den Gründen auf“, erläutert die bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, MARIE LUISE VON HALEM ihre zweite Kleine Anfrage.

Das Ministerium solle nun endlich detailliert darlegen, wann es über welche Unregelmäßigkeiten bei Educon unterrichtet war und warum so zeitverzögert darauf reagiert wurde.

„Seit 2006 gab es Hinweise in den Medien auf unrechtmäßigen Umgang des privaten Bildungsträgers mit den ihm zugewiesenen öffentlichen Mitteln. Dass das Ministerium diese nicht unverzüglich aufgeklärt hat, ist fahrlässig und verantwortungslos.

Außerdem gilt es darzulegen, welche  Konsequenzen die Landesregierung aus den offenkundigen Kontrolldefiziten zieht, um solche strafrechtlich relevanten Verfehlungen in der Zukunft rechtzeitig und nicht nur durch Zufall aufzudecken. Uns interessiert weiter, wer in den letzten Jahren in den Genuss von Spenden aus der Educon-Gruppe gelangt ist“, so MARIE LUISE VON HALEM.

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