Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzesentwurf der Landesregierung "Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetz“

- Es gilt das gesprochene Wort! [Anrede] Vorweg: Wir gehören nicht zu der Riege derer, die immer beklagen, dass das Schulgesetz in soundsoviel Jahren soundsoviele Male geändert worden sei! Wenn wir etwas besser machen wollen – und da gibt es im Schulbereich Vieles! – dann müssen wir auch das Gesetz ändern. Richtig so!

02.03.17 –

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Vorweg: Wir gehören nicht zu der Riege derer, die immer beklagen, dass das Schulgesetz in soundsoviel Jahren soundsoviele Male geändert worden sei! Wenn wir etwas besser machen wollen – und da gibt es im Schulbereich Vieles! – dann müssen wir auch das Gesetz ändern. Richtig so! Abgesehen davon ist das Brandenburgische Schulgesetz seit 2008 nicht mehr durch ein eigenes Gesetz geändert worden. Alle Änderungen seitdem wurden immer nur in Artikelgesetzen beschlossen. Was die Landesregierung hier jetzt an Änderungen vorschlägt, begrüßen wir samt und sonders. Sei es die Einführung von Schulzentren – obwohl da schon viel konkretere und ausführlichere Formulierungen vorlagen, den Wegfall der Ziffernnoten in den Klassen 1 und 2 oder die Öffnung des Einsatzes für sonstiges pädagogisches Personal im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen. Die Aussetzung der Schulpflicht für ausländische junge Menschen, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden, akzeptieren wir nur aus pragmatischen Gründen. Eigentlich stehen wir auch hier für eine Schulpflicht von Anfang an. Soweit das Lob.

Es fällt aber schon auf, was in diesem Gesetzentwurf alles nicht steht:Ganz zentral: Es fehlt die Einführung der Inklusion, bzw. die Verankerung des Individualrechts aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf „einen inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Zugang zu Grundschulen und weiterführenden Schulen.“ Unser Schulgesetz kennt lediglich den Vorrang aus § 3 Absatz 4 mit der Einschränkung aus § 29 Absatz 2, nämlich „wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“ Hier haben wir uns deutlich mehr erwartet. Zumindest aber die Streichung des Ausstattungsvorbehaltes. Das wäre auch eine Empfehlung des Beirats „Inklusive Bildung“ beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gewesen. Ebenso wäre eine Zusicherung des Rechts für alle Kinder denkbar, dass sie in der allgemeinen Schule bis zum Ende der Schulpflichtzeit verbleiben dürfen und dafür ggf. die sonderpädagogischen und weitere Unterstützungen gewährleistet bzw. geschaffen werden, sowie diverse weitere Schritte zur besseren Verankerung der Inklusion. Da hat es ja in der letzten Legislaturperiode schon mal sehr konkrete und vernünftige Vorschläge des Ministeriums gegeben, die bräuchten Sie nur aus der Schublade zu ziehen!  Und weiter fehlt: die versprochene Schaffung der Möglichkeit, Schülersprecher*innen direkt wählen zu können. Das steht immerhin in Ihrem Koalitionsvertrag (S. 12) und es ist eigentlich nicht mein Job, Sie daran zu erinnern.Es fehlt auch eine Änderung des § 113 zur Schulspeisung, die endlich sicher stellt, dass die Schulen an der Organisation der Mittagessensversorgung einvernehmlich beteiligt werden. Ja, wir freuen uns über diesen Gesetzentwurf mit den kleinen Schritten, die er enthält und überweisen ihn gerne in den Bildungsausschuss. Und Sie können sich schon mal freuen auf unsere Änderungsanträge!

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Bildung | Reden