Mündliche Anfrage 23.8.2019: Belastung der Schulen durch Schulbilanzierung

Ab diesem Schuljahr wurde für alle Schulen in Brandenburg die Schul-Bilanzierung (SchuB) eingeführt. Ab November sind dazu Schulbilanzgespräche geplant. Die Schulen wurden aufgefordert, zur Vorbereitung bis Oktober eine Vielzahl von Daten zu sechs Qualitätätskategorien in einer neuen Software „ZENSOS - SchuB“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe erweist sich allem Anschein nach als sehr aufwändig, zumal die neue Software trotz entsprechender Hinweise der Schulleitungen keine Verknüpfungen oder ausreichende Schnittstellenfähigkeit zu anderen ZENSOS - Modulen oder der Schulverwaltungssoftware „weBBschule“ besitzt, so dass bereits anderweitig erfasste Daten erneut eingegeben werden müssen. Außerdem sollen die Schulen erneut Daten beibringen, die der Schulaufsicht bereits vorliegen. Diese zusätzliche Verwaltungsstätigkeit führt zu großer Belastung in den Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Daten sollen im Rahmen der Schulbilanzierung erfasst werden, die der Schulaufsicht bereits vorliegen?

2. Gab es eine Evaluierung der Pilotphase des Softwareprogramms „ZENSOS - SchuB“? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Warum ist beim Softwareprogramm zu „ZENSOS - SchuB“ trotz entsprechender Hinweise von Seiten der Schulleitungen nach der Pilotphase keine Verknüpfung zu anderen ZENSOS - Modulen und zur Schulverwaltungssoftware „weBBschule“ geschaffen worden?

4. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, kurzfristig Verknüpfungen bzw. Schnittstellen von „ZENSOS - SchuB“ zu anderen ZENSOS - Modulen bzw. Verwaltungsprogrammen zu erstellen und vorhandene Schnittstellen auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen und entsprechend nachzubessern, um eine doppelte Datenerfassung zu vermeiden?

5. Welche zusätzlichen Verwaltungskräfte stehen den Schulleitungen zur Verfügung, um die umfangreichen Befragungen und die Dokumentation im Rahmen der Schulbilanzierung noch zusätzlich zu erledigen? Oder ist die Landesregierung der Ansicht, die Schulbilanzierung bedeute keinen verwaltungstechnischen Mehraufwand?

6. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den Schulen eine längere Frist bis zum Ende des Schuljahres einzuräumen, um die datengestützten Statusgespräche zur Schulbilanzierung zu führen?

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