9.4.2019 Dringliche Anfrage: Kitagebühren nicht nur in Potsdam gesetzeswidrig – Auswirkung auf das ganze Land Brandenburg?

In der PNN vom 09.04.2019 wird unter der Überschrift „Neuer Streit um Potsdams Kitabe i- träge“ berichtet, das brandenburgische Bildungsministerium als Aufsichtsbehörde habe die Potsdamer Praxis für rechtswidrig erklärt, seit Jahren pauschalisierte Betriebskosten für die Kitagebührenberechnung herangezogen zu haben. Dadurch sollte eine einheitliche Gebührenempfehlung für allen Eltern geschaffen werden, unabhängig davon, welche Kita besucht wird. Laut Bildungsministerium verlange das Gesetz, sich entweder bei einer Pauschalisierung an den niedrigsten Betriebskosten zu orientieren oder die Gebührenb e- rechnung einrichtungsscharf vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

In wie vielen Kommunen fließen die Betriebskosten wie in Potsdam pauschalisiert in die Berechnung der Kitagebühren ein?

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