10.11.2017 Kleine Anfrage: Verschiedene Besoldungs- und Entgeltgruppen für Lehrkräfte an Grundschulen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg vom 10. Juni 2017 wurde die Besoldung von Lehrkräften dahingehend geändert, dass ein Teil der Lehrkräfte der Primarstufe 1 in der Besoldungsstufe A 12 verbleibt und Teil der Lehrkräfte der Primarstufe 1 in die Besoldungsstufe A 13 eingruppiert wird. Darüber hinaus reicht das Besoldungsspektrum für die Primarstufe von A 11 kw (künftig wegfallende Ämter) bis A 13 kw, je nach Ausbildung und Verwendung. Dies hat zu erheblichem Unfrieden an den Grundschulen und in Folge zu einer Protestkampagne von Grundschullehrkräften geführt. Dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen ging ein Schreiben vom 6.10.2017 zur Änderung der in den Schulkapiteln des Einzelplans 05 ausgebrachten Stellenpläne in den Schulkapiteln für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu. Demnach ist eine beträchtliche Anzahl von Hebungen geplant. Unter anderem sollen bis 2018 2333 Stellen für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Leitungsfunktionen) von A 12 auf A 13 angehoben werden, während 2332 Stellen in A 12 verbleiben sollen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

Wir fragen die Landesregierung:

1.    Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage kommen die 2333 Stellen an Grundschulen, die bis 2018 von Besoldungsstufe A 12 auf A 13 angehoben werden sollen, bzw. die 2332 Stellen an Grundschulen, die bei Besoldungsstufe A 12 verbleiben sollen, zustande? Ist die hälftige Aufteilung unter den beiden Besoldungsstufen eine politische Setzung oder wie lässt sie sich rechtlich und fachlich begründen?

2.    Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen (ohne Leitungskräfte) haben eine Lehrkräfteausbildung für die Primarstufe nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz vom 18. Dezember 2012 oder entsprechend novellierten Lehrerbildungsgesetzen in anderen Bundesländern abgeschlossen? Mit wie vielen Stelleninhaber*innen mit entsprechendem Abschluss rechnet die Landesregierung zu Beginn des Schuljahrs 2018/19?

3.    Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen haben eine Hochschulausbildung für Lehrkräfte der Primarstufe ohne novellierten Ausbildungsgang im Sinn von Frage 2. abgeschlossen?

4.    Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen an Grundschulen wurden an einer Fachschule in der DDR ausgebildet (sogenannte „Lehrkräfte unterer Klassen“ -LuK-) und haben danach keine anerkannte Fortbildung abgeschlossen, welche die Anhebung auf eine höhere Besoldungsstufe ermöglichen würde?

5.    Wie viele der derzeitigen Stelleninhaber*innen an Grundschulen (ohne Leitungskräfte) wurden an einer Fachschule in der DDR ausgebildet (sogenannte „Lehrkräfte unterer Klassen“ -LuK-) und haben eine anerkannte Fortbildung abgeschlossen, welche die Anhebung auf eine höhere Besoldungsstufe ermöglichen würde?

6.    Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 11 kw (künftig wegfallende Ämter) sind identisch mit der unter Frage 4. erfragten Gruppe?

7.    Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 12 kw sind identisch mit der unter Frage 4. erfragten Gruppe?

8.    Wie viele der derzeitigen Lehrkräfte an Grundschulen in der Besoldungsgruppe A 12 kw sind identisch mit der unter Frage 5. erfragten Gruppe?

9.    Wie viele verbeamtete Lehrkräfte an Grundschulen, auf die alle in den Fragen 3. bis 6. aufgeführten Faktoren nicht zutreffen, sind unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 12 kw eingestuft, und wie wird das begründet?

Wie viele Lehrkräfte an Grundschulen sind nicht verbeamtet, und in welche Entgeltgruppen sind diese jeweils aus welchen Gründen eingruppiert?



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