9.12.2017 Kleine Anfrage: Verwendung der Mittel aus der Spielstättenförderung

Die kulturpolitische Strategie Brandenburgs von 2012 setzt landespolitische Schwerpunkte in den Bereichen kulturelle Bildung, regionale Identität, Kulturtourismus, innovative Kulturvorhaben und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Spielstättenförderung des Landes Brandenburg (finanziert aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes) ist ein Instrument, all diese Schwerpunkte gut zu unterstützen und gleichzeitig ländliche Räume zu beleben. Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform und mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung der Theaterlandschaft ergibt sich möglicherweise Handlungsbedarf für eine Erweiterung der Spielstättenförderung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:1. Welche Kommunen haben in den Jahren 2013 bis 2016 Jahren Mittel aus der Spielstättenförderung erhalten, mit welchen Produktionen welcher Anbieter?Bitte aufschlüsseln nachA) SpielortenB) Anzahl der Aufführungen pro ProduktionC) erreichte Zuschauer pro Aufführung/Produktion.2. Nach welchen Kriterien wurden die Mittel aus der Spielstättenförderung verteilt? Wie wurden die kulturpolitischen Schwerpunkte des Landes bei der Mittelverteilung berücksichtigt und gewichtet? Gibt es einen speziellen Fokus auf Kindern und Jugendlichen? Wie wird die Wirksamkeit bewertet bzw. evaluiert?3. Welche Rahmenbedingungen müssen in der antragstellenden Kommune gegeben sein, damit die Spielstättenförderung ihr Potential bestmöglich entfaltet (z.B. Bühnenausstattung, Beauftragte in der Kommune, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Partner u.a.)? Ist der Begriff der „Spielstätte“ definiert?4. Zivilgesellschaftliche Akteure sollten künftig die Möglichkeit erhalten, im Auftrag oder in Kooperation mit einer Kommune Mittel aus der Spielstätten-förderung beantragen zu können. Wie könnte dies verwaltungsrechtlich korrekt umgesetzt werden?5. Wie haben sich die Antragstellungen in den letzten Jahren entwickelt und wie die insgesamt beantragten Summen in Relation zur Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel? Ist die Spielstättenförderung mit 500.000 Euro jährlich ausreichend ausgestattet?6. Gibt es Pläne, die Spielstättenförderung im Zuge der Verwaltungsstrukturreform weiter zu entwickeln und/oder die Mittel zu erhöhen?

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