11.7.2016: Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Kinderschutz in Kinderbetreuungseinrichtungen“

Ich frage die Landesregierung:

1.In der Antwort auf Frage 1 ist der Anstieg von 8 Meldungen im Jahr 2012 auf 56 Meldungen im Jahr 2015 thematisiert worden. In welchem Maße haben sich die Personalressourcen in der obersten Landesjugendbehörde in diesem Zeitraum entwickelt bzw. werden sich zukünftig entwickeln? Wie gestaltet sich die Reaktionszeit?

2.Wie aufwändig (zeitlich und personell) sind solche Prüfungen der Meldungen, wie sie in der Antwort auf Frage 2 skizziert werden?

3.In der Antwort auf Frage 4 wird von Unterstützungen nach dem anfallenden Bedarf durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geschrieben. Wie hoch ist der Bedarf, der a) von den Jugendämtern, b) durch die Träger, c) durch die Kinderbetreuungseinrichtungen und d) durch die Eltern formuliert wird?

4.Weiterhin wird in der Antwort auf die Frage 4 von einem Empfehlungspapier der BAGLJÄ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) über „Kinderschutzkonzepte für das Handeln der Fachkräfte in der Kita“ geschrieben. Wird dieses Empfehlungspapier an die Kinderbetreuungseinrichtungen in Brandenburg verschickt und wird es dazu Fortbildungen geben?

5.Wie oft wenden sich Eltern direkt an die Landesregierung und wie zeitaufwändig sind diese Vorgänge, führen sie zu einer Lösung sind die Eltern mit der Bearbeitung zufrieden?

6.Das 2012 überarbeitete Bundeskinderschutzgesetz bindet beispielsweise die Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte daran, dass die Kita ein eigenes Konzept für den Schutz von Kindern vor Gewalt festgeschrieben hat. Wie hoch ist der Anteil der Kindertagesstätten in Brandenburg die bei den aktuellen Prüfungen ein solches Konzept vorlegen? Wie beurteilt die Landesregierung die eingereichten Konzepte auf ihre Wirksamkeit?

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