23.9.2015 Mündliche Anfrage: Hilfsangebote für Opfer des DDR-Doping-Systems

Auf Seite 63 des Koalitionsvertrages bekennt sich die Koalition zur Arbeit der Enquêtekommission 5/1 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED–Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ und legt fest, dass sich die Koalition weiter mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission befassen und diese – wo sinnvoll und finanzierbar – umsetzen will.

Gegenstand der Handlungsempfehlungen sind auf Seite 385/386 des Abschlussberichtes auch die Rolle des Sports und die des DDR-Zwangsdopings. Anlässlich eines Urteils des Sozialgerichtes Magdeburg vom 10.07.2015, das einem Opfer von DDR-Zwangsdoping eine nachträgliche Rentenzahlung zuspricht und in den Medien als sporthistorisch betitelt wurde,

frage ich die Landesregierung:

Welche konkreten Hilfsangebote für Opfer des DDR-Doping-Systems oder deren Verbände hat die Landesregierung gemacht oder sind der Landesregierung solche Hilfsangebote durch Dritte (z. B. Landessportbund Brandenburg) bekannt?

Antwort der Landesregierung:

Grundsätzlich ist die Landesregierung in dieser Frage nicht zuständig, da es sich bei der Dopingfrage um eine gesamtdeutsche Problematik in der Zuständigkeit des Bundes handelt.

Auf Bundesebene wurden deshalb auch für die Dopingopfer der ehemaligen DDR mit dem „Gesetz über eine finanzielle Hilfe für die Dopingopfer der DDR (Dopingopfer-Hilfegesetz)“ von 2002 bis 2007 an 194 Anspruchsberechtigte jeweils ca. 10.500 Euro ausgezahlt. In einem sehr niederschwelligen Verfahren wurde fi-nanzielle Hilfe für diejenigen Personen geleistet, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben. Diese Hilfeleistungen wurden auch durch den Bund vollfinanziert.

Auch das in der Mündlichen Anfrage aufgeführte Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg vom 10.07.2015, das einem Opfer von DDR-Zwangsdoping den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 60 und eine nachträgliche Rentenzahlung zuspricht, basiert auf einem Bundesgesetz (Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit Bundesversorgungsgesetz).

Hilfsangebote für Opfer des DDR-Doping-Systems sind auch über den Verein „Doping-Opfer-Hilfe e.V.“ möglich. Der vom Bund finanzierte Verein bietet sich an, als Anlaufstelle für juristische, medizinische wie psychologische Beratung von Doping-Geschädigten.

Minister Baaske

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